Weiterbildung
Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation weitere Bezeichnungen erwerben, die auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet, einem darauf aufbauenden Teilgebiet oder in einem Bereich hinweisen. Die entsprechenden Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde, eine Zuerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist und die/der Betreffende in dem Gebiet, Teilgebiet bzw. Bereich tätig ist.
Die Bestimmungen zur Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung (WBO) für die Tierärzte in Bayern und den zugehörigen Anlagen und Richtlinien (ehem. Leistungskatalogen) in ihrer jeweils zutreffenden Fassung geregelt.
Nähere Infos, welche WBO auf Sie zutrifft, finden Sie unter Weiterbildungsordnung 2003 und 2019.
Einen ersten kurzen Überblick über Voraussetzungen, Ablauf, Gebühren für die Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
bietet Ihnen auch das BayernPortal unter www.freistaat.bayern.de.