Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

 

Telefon: 089 219908-0
Telefax: 089 219908-33

 

E-Mail: kontakt@bltk.de
Website: www.bltk.de

Hilfen in der Ukrainekrise

In Zeiten, in denen Menschen mit Ihren Tieren vor Gewalt und Zerstörung flüchten müssen, sollte auch der Menschlichkeit bei allen notwendigen Entscheidungen entsprechende Aufmerksamkeit gebühren. Die BLTK wird sich dafür stark machen, in diesem Sinne gute und pragmatische Lösungen zu finden.


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Heimtiere aus der Ukraine

Die Ukraine ist in Bezug auf die Tollwut ein nicht gelistetes Drittland. Demnach sind bei der Einreise von Heimtieren, die Bedingungen für die Einreise aus einem nicht-gelisteten Drittland zu erfüllen. Aufgrund der [..] Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. (Quelle: BMEL - Haus- und Zootiere - Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine - vorübergehend erleichterte Bedingungen)

 

So wird die für Nicht-EU-Länder vorgesehene mehrwöchige Quarantäne für Tiere aus der Ukraine ausgesetzt. Nach Risikobewertung des für Tiergesundheit zuständigen Institut des Bundes sei das zu verantworten. In Absprache mit den Veterinärämtern werden die Tiere untersucht, gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft. Das bayerische Umweltministerium übernimmt dafür die Kosten. Jedes ukrainische Tier soll außerdem einen EU-Heimtierausweis bekommen. Wir, die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) und der Landesverband Bayern im bpt, bitten unsere praktizierenden Mitglieder, Heimtiere im Sinne der EU-Heimtierverordnung, die in Begleitung ihrer Besitzer aus der Ukraine in Bayern ankommen, im Rahmen ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Bayern kostenfrei zu behandeln.  


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VETS FOR UKRAINE PETS-PROGRAMM

 +++BTK 05.04.2022+++ 

Die FVE und die European Federation of Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) haben mit Unterstützung der Humane Society International (HSI) und ihrer Partner das Vets for Ukraine Pets-Programm gestartet.

Dieses Programm ermöglicht es Tierärzt:innen aus 38 Ländern, einschließlich Deutschland, die tierärztliche Behandlung von Tieren von Flüchtlingen aus der Ukraine erstattet zu bekommen. Auf diese Weise kann der tierärztliche Berufsstand diese Patienten kostenlos behandeln.

Wie geht das? 

Vorbehaltlich Budgetbeschränkungen wird erwartet, dass dieses Programm vom 25. März 2022 bis 31. Dezember 2023 verfügbar sein wird.

 

Kontakt für Rückfragen: FVE info@fve.org oder über die BTK niederberger@btkberlin.de 


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Erstattung von Sachkosten für tiergesundheitliche Präventionsmaßnahmen in Bayern

+++BLTK-Newsletter 07.06.2023+++ (aktualisiert 07.06.2023)

Heimtiere aus der Ukraine - Ende der erleichterten Verbringungsbestimmungen nach Deutschland;
Ende der Kooperationsvereinbarung StMUV - BLTK - bpt Bayern e.V.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2023 hat uns das Tierseuchenreferat des StMUV über die Beendigung der erleichterten Verbringungsbestimmungen von Heimtieren aus der Ukraine und damit dem Ende der Kooperationsvereinbarung StMUV - BLTK - bpt Bayern e.V. zum 15. Juni 2023 informiert.

Die ukrainischen Behörden haben versichert, dass die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 wieder vollumfänglich erfüllt werden können.

Ab diesen Zeitpunkt entfällt folglich die Übernahme der Materialkosten.

Herr Ministerialrat Dr. Ulrich Wehr bedankt sich an dieser Stelle für die überaus konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit und stellt fest, "dass wir in dieser Extremsituation gemeinsam einmal mehr unter Beweis gestellt haben, dass die bayerische Tierärzteschaft jederzeit in der Lage ist, über Bayern hinaus fachlich anerkannte Maßstäbe zum Wohl von Mensch und Tier zu setzen."

 

 

+++BLTK Newsletter 16.03.2022+++ (aktualisiert 06.09.2022)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Referat Tierseuchen, hat am 10.03.2022 zum Thema „Heimtiere aus der Ukraine“ Folgendes mitgeteilt:

 

Vor dem Hintergrund der hoch dramatischen Lage in der Ukraine, herrscht zwischen EU, Bund und Ländern Konsens, dass in dieser Situation die größtmögliche humanitäre Hilfe geleistet werden muss.

Dies führt auch dazu, dass der Vollzug geltender rechtlicher Regelungen zumindest temporär ausgesetzt werden muss. Im Bereich der Tierseuchenbekämpfung betrifft dies derzeit vor allem den Umgang mit Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU gelangen ohne die tiergesundheitlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Bund und Länder haben vereinbart vorübergehend Erleichterungen für den Umgang mit solchen Heimtieren anzuwenden und die Einreise ohne vorherige Genehmigung zu ermöglichen. In einer auf Bitten des BMEL erstellten Risikobewertung stuft das FLI diesbezüglich das Risiko einer Verschleppung der Tollwut als gegen Null gehend ein.

 

Um die Flüchtenden im Rahmen der Umsetzung tiergesundheitlicher Präventionsmaßnahmen in Bayern bei mitgeführten Heimtieren nicht zusätzlich zu belasten, schließen das StMUV, die BLTK zusammen mit dem Landesverband Prakt. Tierärzte Bayern e.V. (im bpt) eine Vereinbarung zur kooperativen Unterstützung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier in Bayern.

 

Folgende Inhalte der Vereinbarung wurden getroffen: 

 

Kostenfreie Behandlung (§ 4 Abs. 1 GOT) möglich

Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) und der Bund praktizierender Tierärzte (bpt) haben die Tierärztinnen und Tierärzte bereits zu Unterstützungsleistungen für die Flüchtenden aufgerufen und darüber informiert, dass Tierarztpraxen Tiere von Geflüchteten legal kostenfrei behandeln können.

 

Ein Muster für eine Vereinbarung zur Nothilfe für Flüchtlinge des Ukraine-Krieges (im Sinne von § 4 Abs. 1 GOT) finden Sie > hier als PDF oder > hier als beschreibbares Dokument (DOCX)

 

Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) und der Landesverband Bayern im bpt bitten ihre praktizierenden Mitglieder an dieser Stelle nochmals, Heimtiere im Sinne der EU-Heimtierverordnung, die in Begleitung ihrer Besitzer aus der Ukraine in Bayern ankommen, im Rahmen ihrer tierärztlichen Tätigkeit in Bayern kostenfrei zu behandeln

 

 

Achtung - Meldung beim zuständigen Veterinäramt notwendig!

Praktizierende Tierärzt*innen, die eine solche kostenfreie Behandlung anbieten wollen, teilen dies dem für sie örtlich zuständigen Veterinäramt in Bayern mit (gemäß Nr. II (1) der Vereinbarung)

 

 

Maßgaben des StMUV für Bayern

In Bayern gelten in Bezug auf das weitere Verfahren bis auf Weiteres folgende Maßgaben:

 

Betroffene Heimtiere, welche die tiergesundheitlichen Anforderungen nicht vollumfänglich erfüllen und deren Bestimmungsadresse aufgrund des Notifizierungsverfahrens bzw. deren Aufenthaltsort dem Veterinäramt aufgrund anderer Umstände bekannt ist, sind zunächst einer niedergelassenen Tierärztin bzw. niedergelassenem Tierarzt in Bayern vorzustellen.


Dabei sind durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt in jedem Fall folgende Punkte zu veranlassen: 

 

  1. Klinische Untersuchung des Tieres
  2. Überprüfung der elektronischen Kennzeichnung
    In Fällen, in denen ein lesbares elektronisches Kennzeichen vorhanden ist, kann dieses in den neu auszustellenden Heimtierausweis übernommen werden.
    Ist kein bzw. kein lesbares Kennzeichen vorhanden, ist eine (erneute) Kennzeichnung durchzuführen.
  3. Durchführung einer Tollwutimpfung, wenn das Tier impffähig ist.
  4. Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.

 

Von einer Isolierung der Heimtiere unter amtlicher Überwachung bzw. der Bestimmung des Tollwut-Titers ist unter Berücksichtigung der vorgenannten Risikobewertung des FLI grundsätzlich abzusehen, soweit keine anderen Gründe entgegenstehen.

 

Dies bedeutet, dass die Heimtiere aus tierseuchenrechtlichen Gründen bei den Besitzern verbleiben können. Grundsatz bei allen erforderlichen Maßnahmen ist, dass diese vor Ort so durchzuführen sind, dass die Flüchtenden nicht zusätzlich belastet werden.

 

 

Übernahme der Materialkosten (u.a. Chip, Impfung, Heimtierausweis) im Rahmen der kostenfreien Behandlung

In Abstimmung mit der BLTK gemeinsam mit dem Landesverband Bayern im bpt wird das StMUV die Kosten für die notwendigen Materialen (u.a. Chip, Impfung, Heimtierausweis), die im Rahmen der oben genannten kostenlosen tierärztlichen Leistungen anfallen, in Höhe von 42,00 € inkl. Umsatzsteuer pro Heimtier übernehmen. Diese Übernahme der Materialkosten wird in einem Vertrag zwischen der BLTK gemeinsam mit dem bpt und dem StMUV geregelt. 

 

 

 

 

Verfahren der Abrechnung (Stand 16.03.2022)

Im Rahmen der Vereinbarung zur kooperativen Unterstützung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Mensch und Tier in Bayern zwischen dem StMUV und der BLTK gemeinsam mit dem Landesverband Bayern im bpt wird folgendes Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren angewendet: 

 

1. Vereinbarung kostenfreie Nothilfe

  • Die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte haben das Formular der BLTK zur Vereinbarung kostenfreier Nothilfe mit Angaben zum Tierhalter bzw. zur Tierhalterin und dessen bzw. deren Heimtier (Name, Aufenthaltsort Tierhalter/Heimtier zum Zeitpunkt der Behandlung, Nummer der elektronischen Kennzeichnung Tier) vollständig auszufüllen und lassen sich dieses vom Tierhalter/von der Tierhalterin gegenzeichnen.
  • Das Formular ist in Kopie zu übergeben 
    • an Tierhalter/Tierhalterin sowie
    • im Rahmen der Rechnungsstellung nach Nr. 2. dem zuständigen Veterinäramt

  • Die einzelnen Behandlungen sind nachvollziehbar im Praxismanagementsystem zu erfassen.


2. Maximaler Erstattungsbetrag: 42,00 EUR

⇒ Bitte beachten Sie unbedingt:

Das StMUV weist darauf hin, dass die an das StMUV gestellten Rechnungen den maximalen Erstattungsbetrag pro Tier von 42,00 EUR brutto nicht übersteigen darf.

 

3. Rechnung für Sachkosten und Kopie der Vereinbarung

Ihr zuständiges Veterinäramt erhält die vollständigen Unterlagen zur Prüfung, Rechnungsadresse ist jedoch das StMUV!

Das StMUV weist insbesondere darauf hin, dass auf den eingereichten Rechnungen der korrekte Betrag von 42,00 € (inkl. USt) aufgeführt und die unterschriebene Vereinbarung beigefügt sein muss.

Nur vollständig und richtig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden!

 

  • Die praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte übersenden die für die Behandlung im Sinne der Nr. II (1) der Vereinbarung
    • quartalsweise gegenüber dem StMUV erstellten Rechnungen (unter Angabe der Rechnungsdaten)
      (Rechnungsadresse: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Gebührenposition: z.B. "Vereinbarung Nothilfe Ukraine") 
    • mit Kopie der unter Nr. 1 genannten Vereinbarung zur kostenfreier Nothilfe
    • gesammelt einmalig im darauffolgenden Quartal zur Überprüfung an das für sie örtlich zuständige Veterinäramt = Rechnungsempfänger.

  • Beispiel: erfolgte Behandlungen im ersten Quartal (vom 01.01. - 31.03.) sind gesammelt einmalig bis spätestens Ende des zweiten Quartals einzureichen

 

4. Rechnungsprüfung durch Veterinärämter

  • Die Veterinärämter überprüfen,
    • ob der rechnungsstellende praktizierende Tierarzt/Tierärztin sich gemäß Nr. II (1) der Vereinbarung beim Veterinäramt gemeldet hat,
    • die übermittelten Unterlagen vollständig sind

  • und übermitteln die gesammelten Rechnungen über die Regierungen zur Auszahlung an das StMUV, sofern im Rahmen der Überprüfung keine entgegenstehenden Gründe festgestellt wurden.


5. Auszahlung durch StMUV

  • Das StMUV zahlt an die einzelnen praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte einen Einmalbetrag in maximal der Höhe der Summe der für das Quartal eingereichten Rechnungen aus.     

 

 

Tollwut-Impfung / SHPL

Weitere Hinweise und Erläuterungen des StMUV vom 14.03.2022:

 

Bei impffähigen Tieren ist in jedem Fall eine Tollwut-Impfung durchzuführen. Dies gilt auch, wenn die Tiere beim Eingang in die Europäische Union geimpft worden sein sollten und kein EU-Heimtierausweis ausgestellt wurde. Damit kann eine Überprüfung der bisherigen Impfungen durch die Tierarztpraxis unterbleiben. Mit einem ausgestellten Heimtierausweis können die Tierhalter somit unproblematisch weiterreisen.

 

Es wird empfohlen, dass neben der Tollwutimpfung gleichzeitig auch SHPL geimpft wird.


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Generelle Beschäftigungsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) informiert zu den Themen Sozialleistungen und Arbeiten in Deutschland unter

 

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/arbeit-und-soziales 

 

Approbation und Berufserlaubnis

Für Tierärztinnen und Tierärzte aus der Ukraine gilt jedoch nach aktueller Auskunft der Regierung von Mittelfranken (Stand 16.3.2022) nach wie vor, dass eine Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes in Deutschland erforderlich ist. Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation.

> Link zur Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (Regierung von Mittelfranken) www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/berufsanerkennung/

 

Eine Linksammlung mit weiteren Anlaufstellen für Beratungsleistungen sowie zuständige Behörden für Anerkennungsstellen Approbation, Berufsanerkennung, Arbeitsaufnahme im Ausland usw. finden Sie unter:

www.bltk.de/tieraerzte-innen/berufsausuebung/approbation-und-berufserlaubnis/


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Informationen und Links