Anerkennung von Kursen externer Anbieter zum Erwerb/Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz in der Tiermedizin
Die Bayerische Landestierärztekammer ist als zuständige Stelle befähigt Strahlenschutzkurse für Tierärztinnen und Tierärzte und Tiermedizinische Fachangestellte zu überprüfen und Anerkennungen auszusprechen.
Rechtliche Grundlagen:
- StrlSchG Link zu www.gesetze-im-internet.de/strlschg/
- StrlSchV Link zu www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/
Vorgaben für Anbieter von Kursen zur Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz:
Inhalt:
Sie möchten als Veranstalter Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz anbieten?
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen zu Inhalt und Dauer von Aktualisierungskursen.
Die Lehrinhalte der Kurse sollen unter besonderer Berücksichtigung neuer Regelungen und neuer Entwicklungen der Auffrischung des Strahlenschutzwissens dienen. Am Ende des Kurses ist eine Erfolgskontrolle durchzuführen (Anlage 4, Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde pdf).
Kursdauer:
1 UE entspricht 45 Minuten
- Aktualisierungskurs Fachkunde: Mindestens 8 UE (Anlage 4, Nr. 4.1.1. und 4.1.2)
- Aktualisierungskurs Kenntnisse: Mindestens 4 UE (Anlage 4, Nr. 4.2)
Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie:
Bis 31.12.2022 gelten Ausnahmeregelung für die Anerkennung von Onlinekursen.
Wenn Sie planen in dieser Zeit einen Onlinekurs anzubieten, nehmen Sie für die aktuell gültigen Regelungen mit der BLTK Kontakt auf.
Ihre Ansprechpartnerin ist: Frau Dr. Julia Scholz, scholz@bltk.de, 089 219908 13
>>>Merkblatt zur Anerkennung von Online-Kursen im Strahlenschutz
Unterlagen für die Anerkennung
1. Anträge
- Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz (TFA)
Erklärung Prüfung (TFA) - Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (TA)
Erklärung Prüfung (TA)
2. Programm
Angabe der Vorträge mit jeweiligem Referenten (genaue Angabe von Vortrags- und Pausenzeiten), Prüfung, ggf. Kennzeichnung von Demonstrationen, Praktika
3. Lehrinhalte
Angabe der Lehrinhalte nach Richtlinie - stichpunktartig oder ausformuliert, ggf. Beschreibung der Praktika, Demonstrationsübungen, Übungen
4. Referierende
Namen aller Referierenden mit Angaben der erforderlichen Qualifikation bezogen auf die Lehrinhalte (Lebenslauf, aktuelle Fachkundebescheinigung)
5. Informationen zum Lehrmaterial
Übersicht über die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Kursmaterialien.
6. Ausstattung der Kursstätte
Angaben zur Größe und technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume, Anzahl der Plätze, Ton- und Projektionstechnik, ggf. Art und Anzahl der Praktikumsplätze, Messgeräte, Strahlenquellen/ Röntgengeräte
7. Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
Angaben zur Erfolgskontrolle, Zulassungsvoraussetzungen, Dauer und Ablauf der Prüfung, Maßnahmen bei Nicht-Bestehen.
8. Muster Teilnahmebescheinigung (nach Anlage 7, Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde):

Bitte beachten Sie:
Der Strahlenschutzkurs kann nach Anerkennung durch die BLTK wiederholt unter gleichem Aktenzeichen angeboten werden und muss bei Beibehaltung aller angegebenen Kriterien nicht erneut überprüft werden.
Bitte teilen Sie der BLTK erneute Kurstermine mit. Bei befristeter Anerkennung setzen Sie sich bitte spätestens vier Wochen vor Ablauf der Anerkennungsfrist und erneuter Kursplanung mit der BLTK in Verbindung.
Angaben zu Grundkursen, Onlinekursen, Kombinationskursen, Spezialkursen (Nuklearmedizin, Tele- und Brachytherapie, CT) siehe entsprechende Anlagen der Richtlinie Strahlenschutz in der Tierheilkunde. Wenn Sie einen entsprechenden Kurs anbieten möchten, setzen Sie sich bitte mit der Bayerischen Landestierärztekammer in Verbindung.
Kontakt
Senden Sie die unten aufgeführten Unterlagen spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung der Bayerischen Landestierärztekammer zu.
Ansprechpartnerin:
Frau Dr. Julia Scholz
Tel.: 089 219908 13
Kontakt: scholz@bltk.de