Informationen zum Thema "CORONAVIRUS" aus der Rubrik "Aktuelle Informationen"
Coronavirus und Tierarztpraxis
Wirtschaftliche Fragen und Soforthilfe
- Verdienstausfall; Beantragung einer Entschädigung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes:
Wenn Ihnen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes verboten wird Ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Sie aufgrund dessen einen Verdienstausfall erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.
Informationen zum Verfahren erhalten Sie im BayernPortal:
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/668069451898
- Lotse für Corona-Hilfen - Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/lotse-fuer-corona-hilfen.html - Informationen zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld
Arcus GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Entschädiungszahlungen für Verdienstausfall wegen coronabedingter Kinderbetreuung
wir-sind-tierarzt
- Soforthilfe Corona - Antragsberechtigte, Höhe der Soforthilfe, Antragsformulare etc.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie - Corona-Hilfe: So kommen Sie jetzt an Ihren Förderkredit (ARCUS GmbH) (pdf)
- Informationen für Unternehmen [Link zu www.bvmw.de]
BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. - Beitragsstundung von Sozialversicherungsbeiträgen [Link zu GKV-Spitzenverband]
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (Pressemitteilung vom 25.03.2020) - Coronavirus in Bayern, Informationen, Hotlines, Soforthilfe für Unternehmen [Link zu www.bayern.de]
Bayerische Staatsregierung - Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück (ARCUS GmbH) (pdf)
- KfW Coronahilfe: Kredite für Unternehmen [Link zu www.kfw.de]
KfW

Praxisführung
Kindernotbetreuung:
- Tierarztpraxen systemrelevant - Anspruch auf Kindernotbetreuung geklärt 28.04.2020
- Tierarztpraxen und Kliniken als systemrelevant eingestuft [Link zu www.tieraerzteverband.de]
bpt Bundesverband praktizierender Tierärzte e.V., 27.03.2020
Auszubildende:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
- Maskenpflicht in Tierarztpraxen
Newsletter, 12.05.2020 - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, 23.04.2020 - Arbeitsschutz während Corona [Link zu https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html]
Informationsseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - Tipps für Praktiker [Link zu www.fecava.org]
FECAVA - Tipps für den Besuch beim Tierarzt [Link zu www.fecava.org]
FECAVA - Offener Brief an die ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber /-innen - Verband medizinischer Fachberufe e.V. appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen [Link zu www.bltk.de]
Bayerische Landestierärztekammer, Newsletter 20.03.2020 - Empfehlungen / Vorsichtsmaßnahmen (Präventivmaßnahmen, Praxismanagement) (pdf)
Bayerische Landestierärztekammer und bpt, Newsletter 17.03.2020 - Was Praxisinhaber /Arbeitgeber nunmehr beachten sollten (Prävention, Verdachtsfall in der Praxis, Rechte und Pflichten (pdf)
Bayerische Landestierärztekammer und bpt, Newsletter 17.03.2020 - Vorsichtsmaßnahmen SARS-CoV 2: Rinderpraxis/Reduktion der Infektionsgefährdung/Hinweise für Landwirte (pdf)
Bayerische Landestierärztekammer und bpt, Newsletter 17.03.2020

Arbeitsrecht
- Coronavirus und Arbeitsrecht: Das sollten Sie wissen
ARCUS GmbH Steuerberatungsgesellschaft - Kurzarbeit - FAQ: Covid-19/Corona und das Arbeitsrecht [Link zu www.vmf-online.de]
Verband medizinischer Fachberufe e.V. - Coronavirus und Minijob - Fragen und Antworten der Minijob-Zentrale [Link zu https://blog.minijob-zentrale.de]
Die Minijob-Zentrale

Tiermedizische Fachangestellte
Tiermedizinische Fachangestellte:
- Einhaltung der Fristen zur Aktualisierung der Fachkunde (TA) und der Kenntnisse (TFA) im Strahlenschutz [Link zu www.bltk.de]
Bayerische Landestierärztekammer
Auszubildende:

Einhaltung gesetzlicher Fristen
Fortbildungspflicht nach § 2, Abs. 4 BOT
Sonderregelung zur Einhaltung der Fortbildungspflicht nach § 2, Abs. 4 BOT in Bezug auf E-Learning Angebote:
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gilt folgende Ausnahmeregelung:
Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach BOT § 2, Abs. 4 werden alle Fortbildungsstunden aus ATF-anerkannten Online Angeboten, die ab dem Jahr 2020 besucht werden, anerkannt, d. h. über den Rahmen von maximal 30 Stunden in drei Jahren hinaus.
Diese Ausnahmeregelung gilt bis 30.06.2023.
Bitte reichen Sie nur nach Aufforderung durch die Bayerische Landestierärztekammer Ihre Fortbildungsbelege ein. Eine unaufgeforderte Zusendung Ihrer Bescheinigungen ist nicht nötig!
>>> weitere Informationen unter www.bltk.de/tieraerzte-innen/berufsausuebung/fortbildungspflicht/

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 49 Abs. 3 StrlSchV muss die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre erfolgen. Dies gilt auch während der Corona-Pandemie.
Das StMUV hat eine Sonderregelung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht im Strahlenschutz erlassen. Sie können bis 31.12.2022 auch auf, von der zuständigen Stelle anerkannte, Grund- und Aktualisierungskurse im Online-Format zurückgreifen.
Für die Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz können Sie auch anerkannte humanmedizinische Kurse besuchen. Dies gilt nicht für Grundkurse im Strahlenschutz.

Arbeitsschutz - alternative bedarfsorientierte Betreuung
Coronabedingt finden die BGW-Schulungen „Arbeitsschutz - alternative bedarfsorientierte Betreuung“ bis auf weiteres als Online-Seminare statt. Hierfür sind als Systemvoraussetzungen Kamera und Mikrofon erforderlich.
Wir weisen darauf hin, dass die Aktualisierungsverpflichtung auch durch die erfolgreiche Absolvierung eines Online-Kurses erfüllt wird, der nicht zwangsläufig von der Bayerischen Landestierärztekammer ausgerichtet werden muss.

Folgebescheinigung für besonderes Fachwissen zur Betreuung von Schweinebeständen
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt eine Ausnahmeregelung für den Erwerb der Folgebescheinigung "Besonderes Fachwissen zur Betreuung von Schweinebeständen" nach SchHaltHygV für Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern.
Analog zur Ausnahmeregelung der allgemeinen Fortbildungspflicht nach § 2, Abs. 4 BOT gilt:
- Die geforderten Stunden können vollständig über ATF-anerkannte Online-Fortbildungsangebote (anerkannt nach SchHaltHygV) erbracht werden.
- Darüber hinaus wird von der BLTK innerhalb der Ausnahmeregelung auch eine erneute Teilnahme am ATF-Grundkurs für Tierärzte zur Erlangung des besonderen Fachwissens gemäß § 7 (2) SchHaltHygV angerechnet.
- Diese Ausnahmeregelung ist gültig bis 31.12.2022.

Coronavirus und Tiergesundheit:
Informationen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zum Coronavirus.
Coronaviren kommen natürlicherweise auch bei Heim- und Nutztieren vor. Diese sind allerdings von den Erregern der schweren respiratorischen Erkrankungen des Menschen deutlich zu unterscheiden.
Link: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus/
Allgemeine Informationen:
- Informationen, Fallzahlen, Diagnostik, Infektionsschutzmaßnahmen
Robert-Koch-Institut (RKI) - Informationen zum Coronavirus in Deutschland
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Coronavirus in Bayern, Regierungserklärungen, Informationen, Hotlines, Soforthilfe für Unternehmen
Bayerische Staatsregierung - Infektionsmonitor Bayern
Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Coronavirus in Bayern, Informationssammlung, FAQs
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) - Coronavirus: gültige Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - Coronavirus disease (COVID-19)
World Health Organization (WHO)