Spezielle Fortbildungspflichten im Strahlenschutz
Besondere Voraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen bestehen bei Tätigkeit in den Bereichen Röntgen, Computertomographie, Szintigraphie und Strahlentherapie.
Gemäß Strahlenschutzverordnung benötigen Sie für Tätigkeiten im Röntgen üblicherweise
- als Tierärzt:innen die Fachkunde im Strahlenschutz
- als Tiermedizinische Fachangestellte Kenntnisse im Strahlenschutz.
Diese Fachkunde bzw. Kenntnisse werden durch einen Grundkurs erworben, sofern sie nicht Bestandteil von Studium / Ausbildung waren. Die Bayerische Landestierärztekammer muss den Erwerb der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen.
Die Aktualisierung ist alle 5 Jahre verpflichtend
Die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen gemäß § 48 StrlSchV alle 5 Jahre aktualisiert werden. Hierzu werden entsprechende, von der zuständigen Stelle anerkannte Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bzw. Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz angeboten. Die 5-Jahresfrist gilt ab dem Tag der Erstbescheinigung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz bzw. ab dem Tag des letzten Aktualisierungskurses.
Für Tätigkeiten in der Computertomographie benötigen Sie eine besondere Fachkunde.
Tierärzt:innen, die verschiedene Fachkunden besitzen (z. B. Projektionsradiographie und CT), müssen alle 5 Jahre ihre Fachkunde ebenfalls aktualisieren, jedoch nicht anwendungsspezifisch. Ein separater Aktualisierungskurs für die CT-Fachkunde ist nicht erforderlich.
Für Szintigraphie und Strahlentherapie gelten die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung. Weitere Auskünfte erteilt die Bayerische Landestierärztekammer auf Anfrage.
Grund- und Fortbildungskurse für Röntgen und Strahlenschutz
- BTK - Bundestierärztekammer https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/strahlenschutz/
Auf dieser Seite finden Sie unten eine Auflistung von Grund- und Fortbildungskursen. Diese Liste wird monatlich aktualisiert und enthält eine Übersicht aktueller Kursangebote. Die Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr (insbesondere Anerkennung durch die zuständige Stelle für die Fachkunde im Strahlenschutz und ATF-Anerkennung). Bitte nehmen Sie ggf. direkt Kontakt mit dem jeweiligen Veranstalter auf.
- BfS - Bundesamt für Strahlenschutz
Zusammenstellung von anerkannten Kursanbietern zum Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse
http://www.bfs.de/