Bayerische Landestierärztekammer
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80336 München

 

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Spezielle Fortbildungspflichten im Strahlenschutz

Besondere Voraussetzungen und Fortbildungsverpflichtungen bestehen bei Tätigkeit in den Bereichen Röntgen, Computertomographie, Szintigraphie und Strahlentherapie. 


Gemäß Strahlenschutzverordnung benötigen für Tätigkeiten im Röntgen üblicherweise

 

  • Tierärzte:  die Fachkunde im Strahlenschutz
  • Tiermedizinische Fachangestellte: Kenntnisse im Strahlenschutz.

Diese Fachkunde bzw. Kenntnisse werden durch einen Grundkurs erworben, sofern sie nicht Bestandteil von  Studium / Ausbildung waren. Die Bayerische Landestierärztekammer muss den Erwerb der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigen.

 

 

Aktualisierung alle 5 Jahre ist Pflicht

Die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen alle 5 Jahre aktualisiert werden. Hierzu werden entsprechende Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz bzw. Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz angeboten. Diese Kurse müssen von der hierfür zuständigen Stelle (in Bayern: Bayerische Landestierärztekammer) anerkannt werden. Die 5-Jahresfrist gilt ab dem Tag der Erstbescheinigung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz bzw. ab dem Tag des letzten Aktualisierungskurses.

 

 

Für Tätigkeiten in der Computertomographie benötigen Tierärzte eine besondere Fachkunde.


Ein Tierarzt, der verschiedene Fachkunden besitzt (z. B. Projektionsradiographie und CT), muss alle 5 Jahre seine Fachkunde ebenfalls aktualisieren, jedoch nicht anwendungsspezifisch. Ein separater Aktualisierungskurs für die CT-Fachkunde ist nicht erforderlich.

Für Szintigraphie und Strahlentherapie gelten die Anforderungen der Strahlenschutzverordnung. Weitere Auskünfte erteilt die Bayerische Landestierärztekammer auf Anfrage.


Hinweise zur Einhaltung der Frist zur Aktualisierung der Fachkunde aufgrund Corona-Pandemie

Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 49 Abs. 3 StrlSchV muss die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz alle fünf Jahre erfolgen. Dies gilt auch während der Corona-Pandemie.

Das StMUV hat eine Sonderregelung zur Erfüllung der Fortbildungspflicht im Strahlenschutz erlassen. Sie können bis 31.12.2022 auch auf, von der zuständigen Stelle anerkannte, Grund- und Aktualisierungskurse im Online-Format zurückgreifen. 

Für die Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz können Sie auch anerkannte humanmedizinische Kurse besuchen. Dies gilt nicht für Grundkurse im Strahlenschutz. 


Kursangebote der BLTK

Kursangebote "Aktualisierungskurs Strahlenschutz" der BLTK Fortbildung   mehr...

Grund- und Fortbildungskurse für Röntgen und Strahlenschutz

  • BfS - Bundesamt für Strahlenschutz
    Zusammenstellung von anerkannten Kursanbietern zum Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse
    http://www.bfs.de/

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Röntgen- und Strahlenschutz finden Sie auf den Internetseiten der BTK:

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/strahlenschutz/