Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

 

Telefon: 089 219908-0
Telefax: 089 219908-33

 

E-Mail: kontakt@bltk.de
Website: www.bltk.de

Info- und Merkblätter

Praxis allgemein:

  

  • Ertragssteuerliche Erfassung von erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Unterrichtsvergütungen
    Bitte beachten Sie das Schreiben des Bayerischen Landesamt für Steuern bezüglich der Besteuerung von erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Unterrichtsvergütungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater:in.
    Das Schreiben finden Sie im geschützten Bereich. 

 

Pferdepraxis:

 

Kleintierpraxis:

Schweinepraxis

  • Überprüfung der praktischen Fähigkeiten nach FerkBetSachkV_Protokoll_Bescheingung (pdf)

    Nach § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) vom 8. Januar 2020 sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilzunehmen. Die Teilnahme an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

    Für die ersten sachkundigen Personen läuft die Dreijahresfrist nach Ausstellung des Sachkundenachweises im Laufe des Jahres 2023 ab, sodass eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten durch eine:n Tierärzt:in erfolgen muss. Die Teilnahme an der Überprüfung muss, durch die:den betreuende:bestandsbetreuenden Tierärzt:in bescheinigt werden.

    Die Bescheinigung muss nicht dem Veterinäramt vorgelegt werden, sondern im Betrieb zur Einsichtnahme vorliegen.