GOT - Gebührenordnung für Tierärzte
Den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu.
Link zu https://www.gesetze-im-internet.de/got/
Informationen für Tierhalter
Die Bundestierärztekammer BTK bietet die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre an, zudem Informationen zur Notdienstgebühr sowie ein Merkblatt für Tierhalter, das die GOT erläutert.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
Notdienstgebühr
Die vierte Verordnung zur Änderung der GOT wurde am 13.02.2020 im BGBl. I S. 158 veröffentlicht und trat am 14.02.2020 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen zum 14.02.2020:
- Für Leistungen während des Notdienstes wurde eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der zweifache Gebührensatz zu berechnen;
- Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, in Abhängigkeit vom Aufwand für Leistungen während des Notdienstes bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können;
- Die Nachtzeit beginnt bereits um 18.00 Uhr (bisher: 19.00 Uhr) eines Tages und endet um 8.00 Uhr (bisher 7.00 Uhr) des Folgetages;
- Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13.00 Uhr auf Freitag 18.00 Uhr verschoben;
- Das Wegegeld, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst und beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 €.