GOT - Gebührenordnung für Tierärzte
Den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Gebühren nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), einer bundesweit gültigen Rechtsvorschrift, zu.
Seit 14. November 2022 ist die neue GOT gültig.
Link zum Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/BJNR140100022.html
Klarstellung der BTK zur Handhabung der GOT bei Hausbesuchsgebühr bei Pferden
(23.01.2023)
Wir bitten Sie um Beachtung der Klarstellung der Bundestierärztekammer (BTK) zur Handhabung der GOT bei Hausbesuchsgebühr bei Pferden. Anlass war ein Artikel in der Zeitschrift St. Georg.
Die BTK Stellungnahme finden Sie auf https://www.bundestieraerztekammer.de/
Weitere Informationen der Bundestierärztekammer (BTK) zur GOT:
GOT zum Download
Die Dechra Veterinary Products Deutschland GmbH bietet die neue Gebührenordnung (GOT) für Tierärztinnen und Tierärzte (gültig ab 22.11.2022) wieder als übersichtliche Broschüre zum Download an.
Hier der Link: https://www.dechra.de/got
Informationen für Tierhalter
Die Bundestierärztekammer BTK bietet die GOT in Form einer übersichtlichen Broschüre an, zudem Informationen zur Notdienstgebühr sowie ein Merkblatt für Tierhalter, das die GOT erläutert.
https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
GOT - Erhöhung zum 22.11.2022 - Warum es beim Tierarzt künftig teurer wird
Notdienstgebühr
Die vierte Verordnung zur Änderung der GOT wurde am 13.02.2020 im BGBl. I S. 158 veröffentlicht und trat am 14.02.2020 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen zum 14.02.2020:
- Für Leistungen während des Notdienstes wurde eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der zweifache Gebührensatz zu berechnen;
- Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, in Abhängigkeit vom Aufwand für Leistungen während des Notdienstes bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können;
- Die Nachtzeit beginnt bereits um 18.00 Uhr (bisher: 19.00 Uhr) eines Tages und endet um 8.00 Uhr (bisher 7.00 Uhr) des Folgetages;
- Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13.00 Uhr auf Freitag 18.00 Uhr verschoben;
- Das Wegegeld, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst und beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 €.