Ihre Ansprechpartner:

 

Frau Selimovic, Tel. 089 219908-12

E-Mail: selimovic@bltk.de

 

Bayerische Landestierärztekammer
Bavariastraße 7 a
80336 München

Website: www.bltk.de

Fortbildungszertifikat

Das freiwillige Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landestierärztekammer ermöglicht es, eine überdurchschnittlich hohe Fortbildungstätigkeit nach außen zu dokumentieren. 

 

Nach Erfüllung der Anforderungen und der Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Bayerische Landestierärztekammer erhalten Sie eine Urkunde und eine Plakette.

 

Eine Veröffentlichung im Deutschen Tierärzteblatt und/oder ein Eintrag des Fortbildungszertifikates im Tierärztesuchdienst    >> Rubrik: "Sonstige durch die BLTK zuerkannte Qualifikationen" ist - mit Ihrer Zustimmung - ebenfalls möglich. 

Richtlinien für das freiwillige Fortbildungszertifikat (FBZ)

Die Ausstellung des freiwilligen Fortbildungszertifikates setzt seit 2011 die Einhaltung der Fortbildungspflicht mit den in der Berufsordnung festgesetzten Stundenzahlen voraus. Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird auf Antrag ausgestellt, wenn die Tierärztin / der Tierarzt mindestens 20 Fortbildungsstunden / Jahr mehr nachweist als gemäß Berufsordnung gefordert ist. Tierärztinnen und Tierärzte werden für die Jahre, für die sie das freiwillige Fortbildungszertifikat erhalten, aus Prüfverfahren zur Einhaltung der Fortbildungspflicht ausgenommen. Es gibt wahlweise das ein- und das dreijährige Fortbildungszertifikat (FBZ). Für das Fortbildungszertifikat gelten somit folgende Anforderungen:  

 

1-jähriges FBZ3-jähriges FBZ
Tierärzte ohne Berufsausübung20 Stunden60 Stunden
Tierärzte im Beruf40 Stunden120 Stunden
Tierärzte mit Zusatzbezeichnung44 Stunden132 Stunden
Fachtierärzte48 Stunden144 Stunden
weiterbildungsermächtigte Fachtierärzte55 Stunden165 Stunden

 

 


Pflichtfortbildungen und Fortbildungen zur Betriebswirtschaft können bei den 20 Stunden / Jahr, die für das freiwillige Fortbildungszertifikat zusätzlich zu erbringen sind, nicht berücksichtigt werden. Die Anrechnung auf die Stundenzahl, die die Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung fordert, ist jedoch gemäß der dafür geltenden Vorschriften möglich (s. allgemeine Fortbildungspflicht). Literaturstudium wird anerkannt, sofern die in der Berufsordnung gesetzte Obergrenze nicht überschritten ist. Eigene Fachartikel und Hospitationen können weiterhin für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden.

ATF-Stunden für 2020/21/22 - Online-Fortbildungen gelten unbegrenzt

Bitte beachten Sie folgende Sonderregelung, wenn Sie das einjährige bzw. dreijährige FBZ erhalten möchten:

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie gilt folgende Ausnahmeregelung:
Es werden alle Fortbildungsstunden aus ATF-anerkannten Online Angeboten, die im Jahr 2020, 2021 und im Jahr 2022 besucht werden, anerkannt.
Diese Ausnahmeregelung gilt bis 31.12.2022.

Einjähriges Fortbildungszertifikat

Dreijähriges Fortbildungszertifikat