Approbation und Berufserlaubnis
Hier finden Sie Links zu Anlaufstellen für Beratungsleistungen sowie zuständige Behörden für Anerkennungsstellen Approbation, Berufsanerkennung, Arbeitsaufnahme im Ausland u.v.m.
Beantragung einer Approbation
- Beantragung einer Approbation - BayernPortal (freistaat.bayern)
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
- Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat - BayernPortal (freistaat.bayern)
Tierärztinnen und Tierärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern tierärztlich tätig werden wollen.
Beratung zur Berufsanerkennung
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung – Regierung von Mittelfranken
www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/berufsanerkennung/
Für ein erfolgreiches und schnelles Anerkennungsverfahren ist eine frühzeitige Beratung entscheidend. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) unterstützt und berät Arbeitgeber und individuell anerkennungssuchende Personen bei der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation.
- Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften – Regierung von Mittelfranken
www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/zentrale_stelle_einwanderung_fachkraefte
In Bayern haben die Arbeitgeber auch künftig die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen.
- Make it in Germany – Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
www.make-it-in-germany.com/de/
Informationen für Anerkennungssuchende, die sich noch nicht in Deutschland aufhalten.
- Anerkennung in Deutschland – Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
www.anerkennung-in-deutschland.de
Sie möchten in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Hier erfahren Sie in 11 Sprachen, wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können.
- anabin - Das Infoportal zu ausländischen Berufsabschlüssen der Kultusministerkonferenz – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
https://anabin.kmk.org/anabin.html
Die Datenbank stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
- BQ - Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
https://www.bq-portal.de/
Das BQ – Portal bietet umfassende Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen, die in Deutschland im Bereich der dualen Aus- und Fortbildungsberufe angesiedelt sind.
vorübergehend tätig ohne Approbation
- Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs - BayernPortal (freistaat.bayern)
Die Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie den tierärztlichen Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Tierarzt ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie als ausländischer Staatsbürger (eines Nicht-EU/EWR-Landes) Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
Verzicht auf Approbation
- Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation - BayernPortal (freistaat.bayern)
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland - BayernPortal (freistaat.bayern)
Wenn Sie im Ausland als Tierarzt/Tierärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).
Anerkennung Weiterbildung
- Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus der EU - BayernPortal (freistaat.bayern)
Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus der EU bzw. dem EWR und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.
- Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat - BayernPortal (freistaat.bayern)
Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.
- Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung - BayernPortal (freistaat.bayern)
Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Zuständig ist die Bayerische Landestierärztekammer – Referat Weiterbildung.
- Beantragung der Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung im Gebiet „Öffentliches Veterinärwesen“ - BayernPortal (freistaat.bayern)
Tierärzte können die Anerkennung für das Führen der Weiterbildungsbezeichnung für das Gebiet "Öffentliches Veterinärwesen“ beantragen. Zuständig ist die Regierung in deren Zuständigkeitsbereich der Beruf als Tierarzt/Tierärztin ausgeübt wird.