Newsletter 18.05.2020: Bezug von Heimtierausweisen - Modul "Heimtierausweis-Datenbank" in HI-Tier
Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,
für den Bezug/Bestellung von Heimtierausweisen ist es erforderlich, dass Tierärzte/Tierärztinnen
- vom zuständigen Landratsamt/Veterinäramt ermächtigt wurden
und
- in der HI-Tier-Datenbank mit dem Betriebstyp 754 registriert sind.
Ab dem 1. Juli 2020 soll dazu das Modul „Heimtier-Datenbank“ in der HI-Tier Datenbank in Betrieb gehen.
Für die Registrierung in der HI-Tier Datenbank benötigt jeder Tierarzt/Tierärztin eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Viehverkehrs-VO) die beim jeweils zuständigen Amt für Landwirtschaft beantragt werden muss. Siehe hierzu https://www.stmelf.bayern.de/aemter.
Bei der Beantragung ist wichtig, dass für ermächtigte Tierärzte/Tierärztinnen der Betriebstyp 754 beantragt und eingetragen wurde. Dies gilt für alle Praxisarten, somit auch Nutztierpraxen, die bereits über einen HI-Tier Zugang verfügen.
Sollten Sie noch keine Betriebsnummer und/oder Registrierung in Hi-Tier haben, bitten wir Sie dies nachzuholen.
Weitere Informationen und Einzelheiten bzgl. Möglichkeiten zur Bestellung von Heimtierausweisen und Dokumentation der ausgegebenen Heimtierausweise entnehmen Sie bitte beigefügten Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Landestierärztekammer