Tierarztpraxen systemrelevant - Anspruch auf Kindernotbetreuung geklärt
Endlich sind die Tierarztpraxen auch offiziell als sytemrelevant anerkannt. Dieses bestätigte das Bürgerbüro des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales der Bayerischen Landestierärztekammer mit E-Mail vom 27. April 2020.
Somit besteht für alle Beschäftigten in einer tierärztlichen Praxis oder in einer tierärztlichen Klinik der Anspruch auf Kindernotbetreuung.
Link: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Das StMAS weist in Bezug auf die Corona-Pandemie auf folgende Seiten hin, deren Informationen laufend durch das Minsterium aktualisiert werden:
Häufig gestellte Fragen
www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Informationen zur Ausgangsbeschränkung
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:
www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
Informationen speziell zur Kindertagesbetreuung auf der Seite des Bayerischen Sozialministeriums:
www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Für Schulschließungen Informationen auf der Website des Bayerische Kultusministeriums:
www.km.bayern.de oder Telefon-Hotline 089/2186-2971
Für Unternehmer/Arbeitgeber Informationen des Bayerischen Wirtschaftsministerium www.stmwi.bayern.de/coronavirus/