BLTK: Neue Vereinbarung mit der Tierseuchenkasse
Zwischen der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK) und der Bayerischen Tierseuchenkasse (BTSK) wurde mit Geltung ab dem 01.01.2023 folgende Vereinbarung für die Erstattung von Tötungskosten im Seuchenfall nicht nur einzelner Tiere (ab vier Tiere pro Bestand) nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Tiergesundheitsgesetz geschlossen.
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