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01.08.2022 12:15 Kategorie: Tierärztliche Praxis, TFA, Aktuelle Mitteilungen

TFA-Ausbildung: Fristen für Anmeldung, Vertragsbeginn und Antrag auf Verkürzung beachten

Schuleinschreibung Schuljahr 2022/2023

Informationen zur Schuleinschreibung/Onlineanmeldung der Auszubildenden zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten finden Sie unter  

https://www.bltk.de/tiermedizinische-fachangestellte/berufsausbildung/berufsschule/

Für eine optimale Planung des nächsten Schuljahres bitten die Berufsschulen um eine möglichst frühzeitige Anmeldung.

 

Frist beachten: Beginn des Ausbildungsverhältnisses

Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2025 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 01.10.2022 beginnen. Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss zu Eintragung vorzulegen.

Zeitgleich muss auch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen und auf Anforderung nachgewiesen werden.

Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2025/2026 berücksichtigt werden.

Die gleiche Frist 01.10.2022 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2024/2025.

 

Frist beachten: Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit

Auszubildende und Ausbildende können gemeinsam gemäß § 8 BBiG eine Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate beantragen.

Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit muss innerhalb des 1. Ausbildungsjahres bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht werden (Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 17.10.2012).

Beispiel: Bei Ausbildungsbeginn 1. September 2021 muss der Antrag spätestens am 31. August 2022 bei der Bayerischen Landestierärztekammer vorliegen.