BLTK: Tierärztlicher Notdienst - wichtiger Hinweis in eigener Sache
Für die Regelung und Einteilung der Notdienste im tierärztlichen Bereich in Bayern und auch für Beschwerden von Tierhalterinnen und Tierhaltern sind allein die Tierärztlichen Bezirksverbände (TBVe) zuständig!
Bitte wenden Sie sich direkt an den zuständigen Tierärztlichen Bezirksverband Ihres Regierungsbezirkes.
Die Kontaktdaten der Tierärztlichen Bezirksverbände finden Sie hier:
www.bltk.de/kammer/tieraerztliche-bezirksverbaende/
Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) ist nach dem Gesetz nicht zuständig für die Regelung und Einteilung der Notdienste im tierärztlichen Bereich und auch nicht für Beschwerden von Tierhalterinnen und Tierhaltern gegen Tierarztpraxen in Bayern.
Weitere Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalten finden Sie hier: www.bltk.de/tierhalter/beschwerden-schlichtung/