Hoftierarzterklärung für Drittlandszertifikate: Abstimmung von BLTK und lpt Bayern mit StMUV erfolgreich
Mit Schreiben vom 5. August 2021 teilt das StMUV / Tierseuchenreferat mit:
Die amtliche Zertifizierung der von Drittländern in Handelszertifikaten für den Export geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen stellt die zertifizierenden Veterinärbehörden insbesondere dann vor besondere veterinärfachliche Herausforderungen, wenn in den betreffenden Zertifikaten veterinärfachliche Aussagen über Tierkrankheiten gefordert werden, die nach dem neuen EU-Tiergesundheitsrechtsakt (AHL) nicht gelistet bzw. nach bundesrechtlichen Vorgaben nicht anzeige- und/oder meldepflichtig sind, und im Rahmen einer ad hoc durchgeführten vor-Ort-Kontrolle des Veterinäramtes nicht abgeprüft werden können. Gleiches gilt für veterinärfachliche Aussagen über durchgeführte bzw. nicht durchgeführte Vakzinierungen.
Um eine ordnungsgemäße amtliche Zertifizierung solcher Exporte bayernweit einheitlich sicherstellen zu können, wurde in Zusammenarbeit zwischen der bayerischen Veterinärverwaltung sowie den tierärztlichen Berufsverbänden in Bayern ein Leitfaden für die Bescheinigung tiergesundheitlicher Anforderungen auf Grundlage einer sog. „Hoftierarzterklärung“ sowie eine entsprechende Muster-Hoftierarzterklärung (siehe unten) erstellt und den bayerischen Veterinärbehörden zur Anwendung in der Praxis zur Verfügung gestellt. Der v.g. Leitfaden sowie die Muster-Hoftierarzterklärung werden in angemessenen Zeitabständen validiert und – soweit fachlich und/oder rechtlich erforderlich – angepasst.
Über die öffentliche Bekanntgabe der für eine Anerkennung von Hoftierarzterklärungen erforderlichen behördlichen Ermächtigung von Tierärzten, tiergesundheitliche Fakten und Daten, die für amtliche Bescheinigungen tiergesundheitlicher Anforderungen durch das zuständige Veterinäramt relevant sind, wird das StMUV gesondert informieren.