Abgabe von Futtermitteln an Landwirte – Registrierungspflicht beachten!
Liebe Mitglieder der BLTK,
mit Schreiben der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 56, Futtermittelüberwachung Bayern, vom 02.06.2021 wurden wir darüber informiert, dass im Rahmen der Kontrolltätigkeiten auf landwirtschaftlichen Nutztierbetrieben in letzter Zeit vermehrt Auffälligkeiten festgestellt wurden. Es werden seitens der betreuenden Hoftierärzte Futtermittel (insbesondere Diät-Ergänzungsfuttermittel oder Ergänzungsfuttermittel) an Landwirte abgegeben. Die betreffenden Hoftierärzte waren zum Teil für die Abgabe von Futtermitteln jedoch nicht bei der Regierung von Oberbayern als Futtermittelunternehmer registriert.
Die Regierung von Oberbayern weist daher auf die insoweit bestehende Registrierungspflicht aus Artikel 9 der VO (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-Verordnung) hin, unter die auch Futtermittel abgebende Tierärzte fallen. Die Registrierung erfolgt kostenfrei mittels dem Formular
das auf der Homepage der Regierung von Oberbayern zum Download bereitsteht.
Ebenfalls kann auf der Homepage der Regierung von Oberbayern im dort veröffentlichten Futtermittelbetriebsregister überprüft werden, ob aktuell schon eine Registrierung besteht oder nicht. Das Register wird regelmäßig aktualisiert.
Der gewerbliche Vertrieb von Futtermitteln ohne entsprechende Registrierung stellt auf Seiten des Verkäufers eine Ordnungswidrigkeit dar. Da für Landwirte zudem die gesetzliche Pflicht besteht, Futtermittel nur von registrierten Futtermittelunternehmern zu beziehen, stellt der Bezug vom nicht registrierten Tierarzt auf seiner Seite ebenfalls einen Verstoß gegen Futtermittelrecht dar, der Cross Compliance relevant ist und zu Kürzungen im Rahmen der EU-rechtlichen Direktzahlungen führt (in der Regel zu ein bis drei Prozent Kürzung).
Wir bitten Sie um Beachtung!
Ihre Bayerische Landestierärztekammer
Links zur Regierung von Oberbayern:
Informationen der Futtermittelüberwachung - Zuständigkeiten, Formulare, Rechtshinweise
> Formular: Registrierung bzw. Registrierung bzw. Zulassung Futtermittelunternehmer nach Art. 9/10 VO (EG) Nr. 183/2005 sowie nach §§ 18 ff. FMV, Anzeige nach § 22 FMV)
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/225768264205?plz=85748&behoerde=62442374446&gemeinde=969968710674
Sachgebiet 56 – Ansprechpartner, Rechtstexte, Verordnungen und Leitfäden, Informationen für Landwirte und Futtermittelunternehmer
> Futtermittelbetriebsregister
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/59018/gebaeude/180723/index.html