Neue Notdienst-Regelung
Die neue Notdienst-Regelung wurde im Bundesrat am 20. Dezember 2019 beschlossen und tritt in Kraft mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Nach Information vom 07.01.2020 des BMEL muss die vom Bundesrat am 20. Dezember 2019 beschlossene Änderung des Verordnungsentwurfs Ende Januar nochmals im Bundeskabinett abgestimmt werden.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird demnach voraussichtlich erst im Februar 2020 erfolgen.
Wir halten Sie über die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auf dem Laufenden.
Die wichtigsten Daten zusammengefasst:
NEU 50,00 € Notdienstgebühr + Mehrwertsteuer
+ Behandlungskosten (mindestens 2facher bis höchstens 4facher Satz GOT)
+ Fahrtkosten nach der GOT
Notdienst-Zeit:
- Der Notdienst beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
- Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
- An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Normale Sprechstunden (z.B. Abendsprechstunden) sind davon nicht betroffen.