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02.01.2023 16:36 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Nutztierpraxis, Tierärztliche Praxis, Berufsstand, sonstiges, Kleintierpraxis

StMGP - Energiekostenzuschuss

Zu Beginn diesen neuen Jahres informierte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Bayerischen Heilberufe-Kammern mit nachstehenden Informationen.

 

Stark steigende Energiepreise belasten derzeit alle Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch die Praxen der freien Heilberufe und die Apotheken. Gerade mit Blick auf die elementare Relevanz einer funktionierenden Versorgung für Patientinnen und Patienten ist es dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein großes Anliegen, dass die von der Energiekriese betroffenen Praxen und Apotheken unterstützt und abgesichert werden.

Erfreulicherweise wurden hierzu in den letzten Wochen und Tagen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene wichtige Weichen gestellt, über die wir Sie im Folgenden informieren wollen:

Praxen der freien Heilberufe und Apotheken fallen als Letztverbraucher in den Anwendungsbereich des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetztes (EWSG), des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und profitieren insoweit von Soforthilfen sowie von den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom.

Allerdings weisen die Bundeshilfen gerade im Bereich der ambulanten Versorgung Lücken auf. So kann der ungedeckelte Energiekostenanteil nach dem StromPBG und dem EWPBG von ambulanten medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen kaum reduziert werden, etwa können Großgeräte und Kühlvorrichtungen nicht abgeschaltet werden, auch müssen die Praxen und Apotheken heizen.

Insoweit verfängt der Mechanismus der Preisbremsen mit Energiesparanreizen nicht, wovon vor allem energieintensive Praxistätigkeiten betroffen sein dürften. Zudem fallen ambulante medizinische, psychotherapeutische und pharmazeutische Einrichtungen jedenfalls nicht unter die expliziten Härtefallregelungen des Bundes für den Gesundheits- und Pflegebereich. 

Auch um die vorhandenen Lücken auf Bundesebenen zu schließen, hat der Ministerrat am 13.12.2022 Eckpunkte für die Bayerische Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für Unternehmen beschlossen. Damit sollen besonders von den Energiepreissteigerungen betroffene Bereiche unterstützt werden.

Die EHFH sieht grundsätzlich sowohl eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas als auch für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor. Antragsberechtigt bedingt sollen kleine und mittelständische Unternehmen sein (KMU), und zwar unabhängig von Rechtsform und Branche; somit auch Praxen der freien Heilberufe und die Apotheken.

Bezuschusst werden dabei betriebliche Energiekosten im Förderzeitraum, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdopplung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022. 

Das insofern zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat hierzu weiter mitgeteilt, dass die erforderliche Förderrichtlinie derzeit erarbeitet und danach dem Obersten Rechnungshof zur Anhörung und dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Zustimmung vorgelegt wird werden. Avisiert sei derzeit ein Erlass im Laufe des Januars 2023 sowie ein Antragsstart möglichst Ende Januar 2023.

 

Informationen und FAQs finden Sie auf der Website des StMWi 

https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/ 

Rückfragen können an nachstehende E-Mail-Anschrift gestellt werden: haertefallhilfe@stmwi.bayern.de