Änderung der GOT - gültig ab 14.02.2020
Die 4. Verordnung zur Änderung der GOT wurde am 13.2.2020 im BGBl. I S. 158 veröffentlicht.
Das bedeutet, dass die Änderungen dieser Verordnung am 14.2.2020 (Tag nach der Veröffentlichung) in Kraft treten und anzuwenden sind.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen der VO dargestellt:
- Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgebühr in Höhe von 50,00 € (zuzüglich gültige MwSt) eingeführt, und für Leistungen, die während des Notdienstes erbracht werden, ist mindestens der zweifache Gebührensatz zu berechnen;
- Zusätzlich wird die Möglichkeit eingeräumt, in Abhängigkeit vom Aufwand für Leistungen während des Notdienstes bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen zu können;
- Die Nachtzeit beginnt bereits um 18.00 Uhr (bisher: 19.00 Uhr) eines Tages und endet um 8.00 Uhr (bisher 7.00 Uhr) des Folgetages;
- Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13.00 Uhr auf Freitag 18.00 Uhr verschoben;
- Das Wegegeld, das bei Besuchen beim Tierhalter anfällt, wird vereinheitlicht und angepasst und beträgt nun 3,50 € pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 €.
Am 13.02.2020 hat die Bundestierärztekammer eine Pressemitteilung zur Änderung der GOT herausgegeben. In dieser PM wird auch über das neue BTK-Merkblatt für die Tierarztpraxen, welches die Neuerungen der Novelle erläutert, informiert.
- Dateien:
bgbl120s0158_78247.pdf30 Ki
Merkblatt_GOT-Notdienst.pdf182 Ki
PM_BTK_Notdienstgebuehr.pdf235 Ki