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< Dr. Siegfried Moder zum Vizepräsidenten des Europäischen Tierärzteverbandes (FVE) gewählt
14.06.2019 09:07 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Newsletter, Tierschutz / - haltung, Nutztierpraxis

"Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht" - Zur Haltung kupierter Schweine ist ab 1. Juli 2019 eine Tierhaltererklärung erforderlich!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir möchten Sie auf das anliegende Dokument des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ in Ergänzung zu den zusätzlichen Erläuterungen in Kapitel 3 der Risikoanalyse und zur Tierhalter-Erklärung (incl. Anlage) hinweisen.

 

Die Handreichung ist ab sofort auch auf der Homepage im nachstehenden Link abrufbar:

https://www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de/

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Bayerische Landestierärztekammer