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11.10.2023 12:25 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Startseite NEU, Tierärztliche Praxis, Tierarzneimittel, Nutztierpraxis, Kleintierpraxis, Tierhalter

StMUV: TAMG; Umsetzung Tierarzneimittelgesetz: Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärzte ab dem Erfassungshalbjahr 2023/II

Das Referat Tierarzneimittel des StMUV hat am 11.10.2023 über Folgendes informiert:

"Die erste Stufe der Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärztinnen und Tierärzte ist im Januar 2023 angelaufen. 
 

Die Meldungen für das erste Erfassungshalbjahr 2023/I haben die Tierärzteschaft teilweise vor große Herausforderungen gestellt. Mittlerweile wurden jedoch die technischen Voraussetzungen geschaffen (z.B. Schnittstellen zu Praxis-Software-Programmen), damit der Meldepflicht mit möglichst wenig Zusatzaufwand nachgekommen werden kann. Zudem besteht u.a. die Möglichkeit, die Daten direkt in die HIT-Datenbank einzutragen.
 

Tierärztinnen und Tierärzte, die die angebotenen technischen Lösungen nicht in Anspruch nehmen, können Dritte (z.B. Privatpersonen oder entsprechende Dienstleister) mit der Übermittlung ihrer Daten beauftragen.
 

Es sollte somit allen betroffenen Tierärztinnen und Tierärzten möglich sein, ihrer Meldepflicht für das Erfassungshalbjahr 2023/II vollumfänglich nachzukommen. Dies wurde auch an die nachgeordneten Behörden kommuniziert. 
 

Nähere Informationen und Hilfestellungen zur Antibiotikadatenerfassung finden Tierärztinnen und Tierärzte auf der Website https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
 

Für Fragestellungen zur Dateneingabe steht der Tierärzteschaft in Bayern zudem eine Service-Hotline (Rufnummer: 09131 6808 7777; Sprechzeiten: Mo – Do: 9:30 – 14:30 Uhr, Fr: 9:30 – 12:00 Uhr) zur Verfügung.
 

Das StMUV weist eindringlich darauf hin, dass es sich bei der halbjährlichen Meldung um eine gesetzliche Verpflichtung handelt, deren Nichterfüllung mit einer Geldbuße belegt werden kann."