BTSK: Leistung bei ASP 2023 wird verlängert
Übernahme von Labor- und Tierarztkosten im "Freiwilligen Verfahren Statuts-Untersuchung ASP" 2023 verlängert
Die Bayerische Tierseuchenkasse TSK informiert (www.btsk.de):
Die vom Landesausschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse beschlossenen Zuschüsse für Laboruntersuchungen und tierärztliche Probenentnahmen bei toten Schweinen im „Freiwilligen Verfahren Status-Untersuchung ASP“ werden über den 31.12.2022 hinaus gewährt.
Der Beschluss des Landesausschusses über den Zuschuss zur tierärztlichen Probenentnahme tritt am Ende des Kalendertages außer Kraft, an dem der erste ASP-Fall bei einem Wildschwein oder in einem Betrieb in Bayern amtlich festgestellt wird, spätestens aber am 31. März 2024.