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21.11.2022 15:45 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Berufsstand, Tierärztliche Praxis

Neue GOT tritt am 22.11.2022 in Kraft

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am 22. November 2023 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Kraft. Die Tierärzte und Tierärztinnen sind an die bundeseinheitliche GOT gebunden.

 

Die GOT wurde zuletzt 1999 umfassend geändert und ist nunmehr die Grundlage dafür, dass die Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern ihre unentbehrliche Tätigkeit weiterhin sicherstellen, die zuletzt deutlich gestiegenen Kosten refinanzieren und nicht zuletzt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter adäquat entlohnen können. Die Anpassungen an die moderne Tiermedizin und an die seit 1999 deutlich gestiegenen Kosten waren laut der Bundesregierung notwendig. Dies dient letztlich der Sicherstellung der Gesundheit von Tier und Mensch, der flächendeckenden tierärztlichen Versorgung und der Wahrung eines hohen Qualitätsniveaus sowie des grundgesetzlich verankerten Tierschutzes. Wir freuen uns daher, dass es nun wieder ein solides finanzielles Fundament für die essentiell wichtige Arbeit der Tierärztinnen und Tierärzte in Bayern gibt.

 

Wie bei jeder neuen Abrechnungsgrundlage für medizinische Leistungen wird es auch bei der neuen GOT mitunter offene Fragestellungen geben. Die Kammern und Verbände werden versuchen, diese für Sie nach Möglichkeit zu klären. Dennoch wird es Unwägbarkeiten geben, denen mit Transparenz und nachvollziehbaren medizinischen Begründungen begegnet werden sollte. Auf der Homepage der BLTK finden Sie aktuelle Informationen, Muster der BTK und weitere Arbeitshilfen zur neuen GOT. Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der neuen GOT und beachten dabei auch die neuen Vorgaben im sog. Paragraphenteil, um eine optimale Basis für Ihre tägliche Arbeit zu haben.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Start mit der neuen GOT!

 

Das Präsidium der BLTK

 

 

Link zu Informationen zur GOT auf www.bltk.de/tieraerzte-innen/berufsausuebung/gebuehrenordnung-got/