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21.06.2021 06:50 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Lebensmittel- / Fleischhygiene, Nutztierpraxis, Tierhalter, Rechtliches, Tierärztliche Praxis, Tierarzneimittel

Zielgerichtete Hemmstoffuntersuchung der Milch: Rechtssicherheit durch konkrete Informationen und fachliche Praxis

Neue Rohmilchgüteverordnung (RohmilchGütV) ab 01.07.2021

Die Rohmilchgüteverordnung vom 11.01.2021 löst die bisherige Milch-Güteverordnung ab und tritt zum 01.07.2021 in Kraft.

 

Die wichtigste Neuerung für die Milcherzeuger bringt die Änderung bei den Hemmstoffuntersuchungen mit sich und es wird auf mehr Wirkstoffe als bisher untersucht: Penicilline, Cephalosporine, Sulfonamide, Aminoglykoside, Tetracycline, Makrolide, Lincosamide und Chinolone.

 

Lebensmittelkette Milch

Durch die neue Rohmilchgüteverordnung und die bessere Verzahnung mit dem Lebensmittelhygienerecht, was den Einsatz sensiblerer Testsysteme erfordert, ist die Hemmstoffuntersuchung der Anlieferungsmilch in den letzten Wochen vermehrt in den Focus der Praktiker gerückt.

Dies betrifft alle Glieder der Lebensmittelkette Milch: Milcherzeuger und ihre Tierärzte, Molkereien und Untersuchungslabors.

 

Um Missverständnisse und Fehler bei der Auswahl der richtigen Untersuchungsmethoden zu vermeiden, ist es absolut notwendig, dass beim Untersucher (Labor) bekannt ist, mit welchen Wirkstoffen er zu rechnen hat.

 

BLTK, bpT/Landesverband Bayern und mpr haben dazu ein Formblatt entwickelt, mit dem die gute fachliche Praxis bei der Untersuchung auf Hemmstoffe in Milch gewährleistet werden kann.

 

Auftrag Landwirt Hemmstoffuntersuchung (PDF)