Alles Wichtige für Azubis, Ausbildende und Tierarztpraxen

Die Bayerische Landestierärztekammer ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung  zur Tiermedizinischen  Fachangestellten in Bayern.  Die Zuständigkeit ist im Berufsbildungsgesetz geregelt. Die Aufgaben der Kammer umfassen neben der Überprüfung und Eintragung der Ausbildungsverträge und der Organisation der Zwischen- und Abschlussprüfungen  vor allem die Beratung und Betreuung der Parteien des Berufsausbildungsvertrages sowie die Überwachung der Ausbildungsverhältnisse.

Aktuelle Informationen

TFA-Ausbildung: Fristen bei Ausbildungsbeginn beachten!

Für die Teilnahme an der Sommerabschlussprüfung 2027 muss die Ausbildung spätestens am 01.10.2024 beginnen.

Die Zulassungen für die Abschlussprüfungen sind auch vom Ausbildungsbeginn abhängig!

  • Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2027 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 1. Oktober 2024 beginnen. Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss zu Eintragung vorzulegen.
  • Zeitgleich muss auch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen und auf Anforderung nachgewiesen werden.
  • Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2027/2028 berücksichtigt werden.
  • Die gleiche Frist 1. Oktober 2024 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2026/2027.

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