Landtierarztquote: Wichtig für die Zukunft!
Flexibilisierung Gesetzesvorgaben/Bürokratieabbau: Dringendst notwendig für die Gegenwart
BLTK-Pressemitteilung vom 30.07.2024
Die im „Landtierarztquote“-Gesetzesentwurf enthaltenen Vorgaben für Bewerbungs- und Auswahlverfahren für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München werden von der Bayerischen Landestiereärztekammer sehr begrüßt. Bereits seit 2019 haben viele Treffen und fachliche Gespräche der bayerischen Tierärzteschaft, vertreten durch Dr. Iris Fuchs, Dr. Siegfried Moder und Dr. Karl Eckart, mit dem für Tierärztinnen und Tierärzte zuständigen Minister im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber und Landestierärztin Dr. Christine Höfer zum Tierärztemangel und den daraus resultierenden Folgen stattgefunden. „Wir können von einem ersten Erfolg sprechen“, so Dr. Iris Fuchs, Präsidentin der Bayerischen Landestierärztekammer (BLTK). „Dieser stellt eine wichtige Grundlage für die zukünftige tierärztliche Versorgung des ländlichen Raums dar.“
Tierärztinnen und Tierärzte sind unverzichtbar
Ein Blick auf die aktuelle Tierseuchenlage zeigt, dass die Arbeit von Tierärztinnen und Tierärzten in der Nutztierpraxis für den Erhalt der regionalen Lebensmittelproduktion jedoch schon jetzt unverzichtbar ist. Das bereits im November 2020 gemeinsam mit dem StMUV entwickelte und auf fünf Säulen basierende "Zukunftskonzept Landtierärzte" ist somit eine zielgerichtete, wichtige und erste Maßnahme zur Verbesserung der Tiergesundheit und damit der ökonomischen Verhältnisse in Nutztierbetrieben. Das Konzept muss allerdings jetzt durch eine schnelle Verbesserung der derzeitigen Rahmenbedingungen in der tierärztlichen Praxis ergänzt werden.
Dringendst notwendig für die Gegenwart
Nachdem die Sicherstellung der tierärztlichen, flächendeckenden Versorgung nicht nur den Nutztierbereich, die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz betrifft, sondern auch die Tierarten Pferd, Klein- und Heimtiere, sowie die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung und die Maßnahme für eine „Landtierarztquote“ in frühestens sechs Jahren Wirkung zeigen wird, appellieren wir erneut an die jeweils zuständigen Ministerien, sich für die Umsetzung weiterer notwendiger Maßnahmen einzusetzen:
- Arbeitszeitgesetz: Ermöglichung der Erweiterung des eigenen Entscheidungsspielraumes für flexibleres Arbeiten und damit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Leben
- Schwangerschaft-Mutterschutzgesetz: Flexibilisierung basierend auf einer Risikobewertung für arbeitswillige Tierärztinnen
- Reduzierung des Bürokratie-/Dokumentationsaufkommen mit Einhaltung EU-Recht 1:1
- Ausreichend finanzielle Mittel für die LMU/Veterinärmedizinische Fakultät und Reduzierung des Drucks und bürokratischen Aufwands für Drittmittelbeschaffung mit Fokus auf Lehre und praxisnahes Studium
- Finanzielle Förderung von Ausbildungspraxen
- Niederlassungsprämien für Praxen in besonders bedürftigen Regionen
- Angepasste Vergütung der Tätigkeit und des Zeitaufwandes von Fahrtzeiten der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte in der ambulanten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen
Dr. Iris Fuchs, Präsidentin BLTK
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