< LGL: Aktualisierte Informationen zum Antibiotikaminimierungskonzept
07.09.2023 12:25 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Startseite NEU, Tierärztliche Praxis, Tierarzneimittel, Nutztierpraxis, Kleintierpraxis, Tierhalter

StMUV: TAMG; Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten erst zum 01.04.2024

Das Referat Tierarzneimittel des StMUV hat am 7.9.2023 über Folgendes informiert:

"Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) müssen Tierhalterinnen und Tierhalter, die mit ihren mitteilungspflichtigen Nutzungsarten die Kennzahl 2 überschreiten, jeweils bis zum 01.04. bzw. 01.10. einen Maßnahmenplan erstellen und diesen gemäß Abs. 3 dem zuständigen Veterinäramt bzw. der KBLV übermitteln.
Die Übergangsregelungen in § 94 TAMG, die die Pflicht zur Verringerung der Behandlung mit Antibiotika und damit die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans erst ab dem 01.01.2024 vorsehen, gelten nicht für die drei Nutzungsarten Mastschweine ab 30 kg, Masthühner und Mastputen.

Da sich die jeweilige Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit der TAMG-Novelle geändert hat, ist die Pflicht zur Erstellung und Vorlage von Maßnahmenplänen bezogen auf das Erfassungshalbjahr 2023/I in Anbetracht des Grundsatzes des Vertrauensschutzes sowie aus Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht haltbar.

Daher entfällt einmalig für das Erfassungshalbjahr 2023/I für die Nutzungsarten Mastschweine ab 30 kg, Masthühner und Mastputen die Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Maßnahmenplans bei der Behörde. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten erst wieder zum 01.04.2024 fällig (nach Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den zum 15.02.2024 veröffentlichten Kennzahlen).

Unabhängig davon gilt, dass antibiotisch wirksame Stoffe umsichtig verwendet werden müssen. Im Sinne von Tierschutz und Tiergesundheit muss immer geprüft werden, ob Verbesserungen in Tierhaltung und Haltungsmanagement möglich sind, um künftigen Antibiotikaeinsatz minimieren zu können."