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04.07.2023 08:00 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Startseite NEU, Nutztierpraxis, Tierschutz / - haltung

Ferkelkastration - Sachkundenachweis für die Isoflurannarkose

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert:

Tierärzte und Tierärztinnen, die sich als Prüfer für die Abnahme der praktischen (Erst-)Prüfung von Nicht-Tierärzten zum Erwerb des Sachkundenachweises für die Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration haben bestellen lassen, sollten prüfen, ob die Bestellung noch gültig ist bzw. verlängert werden muss.

Es wird hierzu auf § 7 Abs. 3 Satz 4 FerkBetSachkV (Bestellung praktischer Prüfer, Ablauf von Befristungen) verwiesen:

Personen, die erstmals die Sachkunde zur Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration erwerben, müssen nach einem Lehrgang mit theoretischer Prüfung (Grundlehrgang nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 FerkBetSachkV) an einer anerkannten Schulungseinrichtung) und einer anschließenden Praxisphase eine Prüfung über ihre praktischen Fähigkeiten ablegen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 FerkBetSachkV). Die praktische Prüfung muss von einem Tierarzt abgenommen werden, der weder in einer persönlichen noch einer wirtschaftlichen Beziehung zum Prüfling steht und der von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bestellt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass die erstmalige Bestellung praktischer Prüfer in der Regel befristet erteilt wurde. Tierärzte, die als Prüfer für die Abnahme praktischer Prüfungen für einen befristeten Zeitraum bestellt worden sind, müssen folglich rechtzeitig bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde eine Verlängerung der Bestellung beantragen, um diese Tätigkeit weiter ausüben zu dürfen.

Sollten Sie betroffen sein, können Sie sich an das jeweilige Veterinäramt wenden. Diese werden parallel ebenfalls vom StMUV informiert.