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13.03.2023 14:31 Kategorie: Aktuelle Mitteilungen, Startseite NEU, Nutztierpraxis

Informationen zur Überprüfung der prakt. Fähigkeiten nach FerkBetSachkV

Nach § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) vom 08. Januar 2020 sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilzunehmen. Die Teilnahme an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.

 

Für die ersten sachkundigen Personen läuft die Dreijahresfrist nach Ausstellung des Sachkundenachweises im Laufe des Jahres 2023 ab, sodass eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten durch eine:n Tierärzt:in erfolgen muss. Die Teilnahme an der Überprüfung muss, durch die:den betreuende:bestandsbetreuenden Tierärzt:in bescheinigt werden.

 

Eine Checkliste wie auch ein mögliches Formblatt zur Bestätigung der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten zum Download verfügbar unter 

 

https://www.bltk.de/tieraerzte-innen/berufsausuebung/info-und-merkblaetter/

 

Die Bescheinigung muss nicht dem Veterinäramt vorgelegt werden, sondern im Betrieb zur Einsichtnahme vorliegen.