Reisen mit Heimtieren in Nicht-EU-Länder: Unbedingt die Einreisebedingungen beachten!
Immer wieder müssen Hunde, Katzen oder Frettchen nach der Rückkehr aus dem Urlaub in amtliche Quarantäne, weil z.B. der Tollwut-Titernachweis fehlt oder nicht im EU-Heimtierausweis eingetragen ist.
Urlauber sollten sich deshalb unbedingt rechtzeitig vor der Abreise über die länderspezifischen Besonderheiten bei der Einreise mit Tieren informieren und frühzeitig einen Termin in der Tierarztpraxis vereinbaren - denn es gibt einiges zu beachten.
EU-Vorschriften für Reisen mit Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen)
Heimtiere können mit ihren Tierhaltern in ein anderes EU-Land oder aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen. Pro Person können höchstens je fünf Katzen, Hunde oder Frettchen mitgenommen werden. Werden mehr Tiere mitgenommen oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Regelungen.
Für die Tiere sind immer erforderlich
- ein elektronischer Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor dem 3. Juli 2011 erfolgte Tätowierung;
- ein gültiger EU‑Heimtierausweis (Wiedereinreise oder innergemeinschaftliche Reise) oder eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung (Einreise aus einem Nicht-EU-Land);
- eine gültige Tollwutschutzimpfung (gültig = frühestens ab dem 84. Lebenstag bzw. 21 Tage nach Impfung);
sowie zusätzlich
- eine Tollwut-Antikörpertiterbestimmung bei Reisen in nicht gelistete Drittländer
Prüfen Sie bitte unbedingt, ob es sich bei Ihrem Reiseziel um ein nicht gelistetes Drittland handelt, denn hier ist der Tollwut-Titernachweis zwingend erforderlich. Eine Liste der Drittländer finden Sie z.B. auf den Seiten der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV).
Tollwut-Titernachweis für nicht gelistete Drittländer zwingend erforderlich
Damit die Einreise bzw. Wiedereinreise aus nicht gelisteten Drittländern mit Hunden, Katzen oder Frettchen ohne Probleme läuft, muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch eine Blutuntersuchung (Tollwut-Antikörpertiterbestimmung) vor der Ausreise aus Deutschland nachgewiesen worden sein, denn für die Wiedereinreise gelten zusätzlichen Anforderungen zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Die Blutentnahme sollte rechtzeitig vor Reisebeginn erfolgen, damit das Ergebnis noch in den Heimtierpass eingetragen werden kann. Ohne Eintragung in den Heimtierausweis ist das Ergebnis nicht gültig.
Zu den nicht gelisteten Drittländern gehören unter anderem so beliebte Urlaubsländer wie etwa die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien.
Ohne Nachweis droht bei Wiedereinreise Quarantäne
Tiere, die bei Einreise die Anforderungen nicht erfüllen, können in das Herkunftsland zurückschickt oder bis zur Erfüllung der EU-Gesundheitsanforderungen kostenpflichtig unter amtliche Quarantäne gestellt werden. In Einzelfällen – bei Vorliegen eines entsprechenden Krankheitsverdachts – kann die Tötung angeordnet werden. Dabei können erhebliche Kosten anfallen.
Ihre Tierarztpraxis informiert Sie auch gerne über einen konsequenten Parasitenschutz für Reisen in ein Mittelmeergebiet.
Alle Infos auch als PDF-Merkblatt "BLTK_Reisen mit Heimtieren_Drittland-Titer" zum Download.
Quellen und weiterführende Informationen zu Reisen mit Heimtieren:
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alle Infos auch als PDF-Merkblatt "BLTK_Reisen mit Heimtieren_Drittland-Titer" zum Download