LGL: Tiergesundheit: Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum neuen Tierarzneimittelrecht
Seit dem 28. Januar 2022 sind die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel und in Deutschland zusätzlich das neu geschaffene Tierarzneimittelgesetz anzuwenden. Die neue Rechtslage führt Bekanntes fort, bringt aber zum Teil auch Änderungen mit sich. Die neuen Vorgaben werfen daher bei den betroffenen Personengruppen Fragen auf.
Auf der Internetseite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) finden Sie eine erste Sammlung häufig gestellter Fragen mit Antworten rund um das neue Tierarzneimittelrecht. Hier der Link:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierarzneimittel/faq_tierarzneimittelrecht.htm
Die Fragensammlung wird kontinuierlich ergänzt.