Bayerisches Kultusministerium: Auszubildende sind grundsätzlich für "Home-Schooling" freizustellen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist in einem Schreiben vom 06.05.2020 an die Berufsschulen in Bayern nochmals ausdrücklich darauf hin, dass seit dem 20.04.2020 für alle Auszubildende, die nicht in Präsenzform an den Schulen unterrichtet werden, "der Unterricht verpflichtend in Form von ‚Lernen zuhause‘" stattfindet. Auszubildende "sind grundsätzlich … in dem Rahmen freizustellen, in dem auch der reguläre Präsenzunterricht stattfinden würde."
Um eine Benachteiligung einzelner Auszubildender auszuschließen, bittet die Bayerische Landestierärztekammer alle Ausbildende gemäß ihren Verpflichtungen nochmals nachdrücklich, die Auszubildenden für die Teilnahme am „Home-Schooling“ am Tag des regulären Berufsschulunterrichts von den Verpflichtungen im Ausbildungsbetrieb freizustellen.
Hinweis:
Soweit der Ausbildungsbetrieb als Lernort für das "Lernen zuhause" festgelegt wird, haben Ausbildende selbstverständlich ein ungestörtes schulisches Lernen und Arbeiten der Auszubildenden zu gewährleisten.
Das Kultusministerium verweist ausdrücklich auch auf die Kontrollfunktion der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zur Teilnahme am Onlineunterricht und zur Freistellung auch gerne an die Bayerische Landestierärztekammer.
- Dateien:
2020-05-06-Auszug_KuMiSchreiben.pdf203 Ki