Newsletter 20.04.2020: Coronavirus - Kindernotbetreuung / Erklärungsvordruck / FAQs
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf eine schriftliche Anfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum Thema Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) für Tierärzte/Tierärztinnen erhielt die BLTK heute einen Rückruf vom Bürgerbüro des StMFAS. Dabei wurde die Auskunft erteilt, dass Tierärzte/Tierärztinnen zu den systemrelevanten Berufen bzw. zum Bereich der kritischen Infrastruktur gehören und damit ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notbetreuung) besteht.
Ab dem 27.04.2020 bestehe dieser Rechtsanspruch – so das Bürgerbüro – auch dann, wenn nur ein Ehepartner den systemrelevanten Beruf "Tierarzt" / "Tierärztin" ausübe. Die Kitas in Bayern seien über diese Bewertung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales informiert worden.
Sollten dennoch im Einzelfall Probleme bei der Realisierung der Kindernotbetreuung auftreten, sollen sich betroffene Eltern bzw. Alleinerziehende an das Bürgerbüro des StMFAS wenden.“
Der entsprechende Erklärungsvordruck für die Kindernotbetreuung ist dieser Nachricht als Anhang beigefügt sowie entsprechende FAQs zum Thema Kindertagesbetreuung finden Sie im nachstehenden Link:
www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Landestierärztekammer
- Dateien:
200417_formular_erklaerung_notbetreuung_stmas_stmuk.pdf477 Ki