Newsletter 26.03.2020: Coronavirus - Covid19-Pandemie Frage zur Ausgangsbeschränkung - Ist die Abgabe von abgabereifen Welpen aus Tierzuchten erlaubt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf die Frage „Ist die Abgabe von abgabereifen Welpen aus Tierzuchten, im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen, erlaubt“? wurde seitens des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nachstehende Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zur Information und Verbreitung uns übermittelt:
"Der Ankauf bzw. die Entgegennahme von Hunden und Welpen stellt aus Sicht des StMGP keinen triftigen Grund im Sinne der Bayerischen Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 dar. Die Beschränkungen dienen nicht dazu, eine Übertragung zwischen Mensch und Haustier zu verhindern, sondern die allgemeine Ausgangssperre ohne Vorliegen eines triftigen Grundes dient dazu, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Unzumutbare Belastungen werden durch die zeitliche Befristung der Verordnung verhindert."
Wir bitten um Berücksichtigung. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bayerische Landestierärztekammer