StMUV: EU-Tiergesundheitsrechtsakt - BVD: Impfverbot - Tilgungsprogramm - Seuchenfreiheit
Das StMUV / Tierseuchenreferat hat uns mit Schreiben vom 30.04.2021 über Folgendes informiert:
In Zusammenhang mit der Einführung des neuen EU-Tiergesundheitsrechtsaktes am 21.04.2021 kommt es zu einer Neuausrichtung der BVD-Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen in Deutschland.
Die BVD ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 als Seuche der Kategorie C für die optionale Tilgung gelistet. Darin sind u. a. Bestimmungen über Tilgungsprogramme sowie die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status „seuchen-frei“ in Bezug auf BVD festgelegt.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung von Gebieten als „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD bzw. die Genehmigung von BVD-Tilgungsprogrammen ist in jedem Fall die Anordnung eines bayernweiten BVD-Impfverbotes, das von einem Einstallungsverbot BVD-geimpfter Rinder in BVD-freie Bestände flankiert wird.
Die Kreisverwaltungsbehörden wurden aufgefordert bis Mitte Mai eine Allgemeinverfügung zur Anordnung des Impfverbotes gegen BVD zu erlassen.
Wichtige Punkte der Allgemeinverfügung werden u.a. sein:
- Die Impfung gegen BVD ist verboten.
- Ausnahmen von dem Impfverbot sind im Einzelfall bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
- Neu eingestallte Tiere müssen BVD- unverdächtig sein und dürfen nicht gegen BVD geimpft sein.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde