Kammerbeitrag - das Wichtigste zum Jahrebeitrag der Standesvertretung
Der Jahresbeitrag zur Standesvertretung setzt sich aus dem Kammerbeitrag und dem jeweiligen Beitrag zum Tierärztlichen Bezirksverband zusammen.
Kammerbeitrag der BLTK 2023
Nr. | Beruflicher Status | Beitrag/Jahr EUR |
---|---|---|
5. | für Tierärzte/Tierärztinnen im Ruhestand ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit | 50,00 |
1. | für in eigener Praxis niedergelassene Tierärzte/Tierärztinnen | 320,00 |
2. | für Industrietierärzte/-tierärztinnen, beamtete und angestellte Tierärzte/Tierärztinnen, sonstige selbstständig Tätige und Praxisvertreter (auch bei geringfügigem Einkommen) | 260,00 |
3. | für berufsfremd tätige Tierärzte/Tierärztinnen | 100,00 |
4. | für Tierärzte/Tierärztinnen ohne Berufsausübung, Tierärzte und Tierärztinnen, die Arbeitslosengeld bzw. Elterngeld (nach Beendigung der gesetzlichen Mutterschutzfrist) beziehen | 50,00 |
Bitte beachten Sie:
Berufstätig ist auch, wer sich im Beschäftigungsverbot oder im Mutterschutz befindet. Wer sich in der Elternzeit befindet, wird als nicht berufstätig eingestuft, sofern in dieser Zeit keinerlei Berufstätigkeit, auch keine geringfügige, ausgeübt wird.
Beiträge zu den Tierärztlichen Bezirksverbänden 2023
Nr. | TBV | Beitrag/Jahr EUR |
---|---|---|
7. | Schwaben | 30,00 |
1. | Oberbayern | 35,00 |
- im Ruhestand, arbeitslos | 12,00 | |
2. | Niederbayern | 20,00 |
- im Ruhestand | 10,00 | |
3. | Oberpfalz | 67,60 |
- im Ruhestand und ohne Berufsausübung | 23,00 | |
4. | Oberfranken | 35,00 |
- im Ruhestand und ohne Berufsausübung | 20,00 | |
5. | Mittelfranken | 20,00 |
- im Ruhestand | 10,00 | |
6. | Unterfranken | 25,00 |
- im Ruhestand | 12,00 |
Beitragsfälligkeit
Die Beitragsaufstellungen zum Jahresbeitrag werden alljährlich in der ersten Januarwoche an alle Pflichtmitglieder der Tierärztlichen Standesvertretung in Bayern verschickt. Parallel dazu wird im Januarheft des Deutschen Tierärzteblattes unser Beitragsaufruf mit den aktuellen Beitragsregelungen veröffentlicht.
Die Beitragsaufstellung gilt ab dem 15. Januar eines Beitragsjahres als zugestellt, sofern der Kammergeschäftsstelle bis zu diesem Datum keine Mitteilung über den Nichtzugang vorliegt.
Der Jahresbeitrag ist zum 1. März eines jeden Beitragsjahres fällig (Konto siehe unten).
Beitragshöhe - Stichtag ist der 1. Januar
Die Festsetzung des Jahresbeitrages erfolgt automatisch nach dem zum 1. Januar eines Beitragsjahres bestehenden beruflichen Status eines Mitgliedes und bleibt das ganze Jahr unverändert bestehen.
Auf der Beitragsaufstellung ist neben der Beitragshöhe auch die für jedes Mitglied ermittelte zweistellige Beitragsgruppe aufgeführt. Dabei entspricht die erste Zahl dem beruflichen Status, die zweite Zahl zeigt an, welchem Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) das Mitglied angehört. Die Zuordnung zum TBV richtet sich primär nach dem Dienstort und nur, falls keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, nach dem Wohnort.
Änderungsmeldungen innerhalb von vier Wochen
Damit die Beitragsgruppe korrekt festgesetzt werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass Änderungen des beruflichen Status sowie Änderungen der Privat- oder Dienstanschrift innerhalb von vier Wochen der Kammer gemeldet werden.
>>> Mitgliederservice > Anmeldung, Abmeldung, Änderung
Antrag auf Ermäßigung
Ein Antrag auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass des Jahresbeitrages ist nur zur Vermeidung unzumutbarer Härten oder wegen persönlicher Umstände oder wirtschaftlicher Notlagen möglich. Der Antrag ist zu begründen und mit geeigneten Nachweisen zu versehen und unterschrieben bis spätestens 1. März des Beitragsjahres einzureichen. E-Mails können leider nicht anerkannt werden.
Die genauen Beitragsregelungen entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung bzw. unseren Beitragsaufrufen im Tierärzteblatt.
Fragen?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin:
Frau Mantel
Telefon 089 219908-11
E-Mail mitglieder@bltk.de
Bankverbindung - nur für Beitragszahlungen
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN DE94 3006 0601 0501 5016 58
BIC DAAEDEDDXXX