Bayerische Landestierärztekammer
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80336 München

 

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Unterstützungsverein

Im Bayerischen Tierärzteblatt Nr. 12 / 53 wurde die erste Satzung des Unterstützungsvereins vom 25. November 1953 veröffentlicht. Die wichtigsten Inhalte hieraus sollen kurz aufgezählt werden:


1. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.

2. Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung bedürftiger, in Bayern wohnender Tierärzte sowie deren Angehörige.

3. Mitglieder des Vereins können alle Tierärzte sein, die bei der Bayerischen Landestierärztekammer als Mitglieder der tierärztlichen Standesvertretung in Bayern geführt werden.


Durch Satzungsänderung vom 19. Mai 1978 wurden die damaligen §§ 1 a und 1 b (heute § 2 und § 3) eingefügt; sie lauten:

- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

- Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die  Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

Der Unterstützungsverein ist als mildtätige Körperschaft anerkannt und berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verfolgung der Satzungszwecke gegeben werden, Spendenbescheinigungen auszustellen. Heute stellt sich die finanzielle Situation des Unterstützungsvereins wie folgt dar:

Neben den Zinsen aus dem angelegten Vermögen stehen auf der Einnahmeseite die Spenden der Kollegenschaft in der Größenordnung von jährlich ca. € 7.000 zur Verfügung; sie verteilen sich auf durchschnittlich 60 bis 80 Kollegen und Kolleginnen.

Um die Gemeinnützigkeit des Unterstützungsvereins, die vom zuständigen Finanzamt in dreijährigem Turnus kontrolliert wird, nicht zu gefährden, muss nachgewiesen werden, dass die Einnahmen aus Zinserträgen und Spenden vollständig an Bedürftige ausgereicht wurden.

In der Vorweihnachtszeit der letzten Jahre konnten nach eingehender Prüfung der finanziellen Situation anhand eines Fragebogens - dies ist grundsätzlich Voraussetzung - an etwa zwölf Empfänger aus den sieben Tierärztlichen Bezirksverbänden Beträge zwischen € 100 und € 1.000 ausgereicht werden.

Hinter diesen wenigen nüchternen Zahlen verbergen sich zahlreiche, oft tragische Einzelschicksale, wo es gilt, erkrankten und berufsunfähigen Kolleginnen und Kollegen, die unverschuldet in Not geraten sind, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten.

Spendenkonto des Unterstützungsvereins
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, München
IBAN DE79 3006 0601 0001 0746 60
BIC DAAEDEDDXXX