Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Wenn Sie im Ausland als Tierarzt/Tierärztin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des tierärztlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den tierärztlichen Heilberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sowie weitere Informationen finden Sie im BayernPortal:

https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/1280508675101

Für die Beantragung eines "Certificate of good standing" ist neben dem Führungszeugnis und der Approbation eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landestierärztekammer (Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie) notwendig. Bitte verwenden Sie für die Beantragung das Formular:

Grenzüberschreitende Tätigkeit (Cross Border Vet) nach Österreich

Für die grenzüberschreitende Tätigkeit ist eine Meldung bei der Österreichischen Tierärztekammer vor Erbringung tierärztlicher Leistungen erforderlich. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung des Niederlassungsstaates, dass der tierärztliche Beruf im Niederlassungsstaat rechtmäßig ausgeübt wird. Diese Bescheinigung können Mitglieder eines Tierärztlichen Bezirksverbandes formlos per E-Mail bei der BLTK (mitglieder@bltk.de) beantragen.