Online-Seminar Fische
Risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung in Aquakulturbetrieben - rechtliche Anforderungen ab dem 21.04.2021
Die Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law / AHL) gilt ab dem 21.04.2021 und hebt zu dem Zeitpunkt etwa 40 Basisrechtsakte der Tierseuchenbekämpfung auf (darunter die Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG) und ersetzt diese mit nur einem Basisrechtsakt. Auf Grundlage des AHL wurden bereits neun für die Aquakultur relevante Tertiärrechtsakte erlassen, weitere befinden sich in Vorbereitung (Stand: Oktober 2020). Bei dem AHL handelt es sich um eine unmittelbar rechtswirksame EU-Verordnung, die auch die risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung von Aquakulturbetrieben regelt.
Für Aquakulturbetriebe sind somit hinsichtlich der Durchführung von Eigenkontrollen und der amtlichen Überwachung ab dem 21.04.2021 nicht mehr die Vorschriften der aktuell geltenden Fischseuchenverordnung (Umsetzung der Aquakulturrichtlinie), sondern die Vorschriften des AHL und insbesondere der Delegierten Verordnungen (EU) 2020/689 und 2020/691 zu beachten.
Im Rahmen des Seminars werden die künftig geltenden rechtlichen Anforderungen an die risikobasierte Gesundheitsüberwachung von Aquakulturbetrieben vorgestellt und auch hinsichtlich der praktischen Anwendung diskutiert.

REFERENT: D. KLEINGELD, HANNOVER
Herr Dr. Dirk Willem Kleingeld ist promovierter Agrarwissenschaftler. Bereits im Rahmen seines Studiums in den Niederlanden hat er sich auf Aquakultur spezialisiert. Nach dem Studium war er zunächst an der Georg-August-Universität Göttingen im Institut für Tierzucht und Haustiergenetik in der Abteilung Aquakultur tätig (1984 – 1991). Seit 1991 beschäftigt er sich mit veterinärfachlichen und –rechtlichen Angelegenheiten in Verbindung mit der Aquakultur in der niedersächsischen Veterinärverwaltung, zunächst bei der Bezirksregierung Hannover und aktuell in der Task-Force Veterinärwesen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Standort Hannover. Schwerpunkt seiner Arbeitstätigkeit ist die operativ-beratende Unterstützung der zuständigen Behörden in Bezug auf die Themenbereiche Fischseuchenbekämpfung, Tierschutz bei Fischen und aquatischen Invertebraten sowie Fischsterben. Des Weiteren engagiert er sich, teilweise auch ehrenamtlich, in verschiedenen Fachgremien und -verbänden und ist an Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Foto: © D. Kleingeld
Beginn | Dienstag, 23.02.2021, 19:30 Uhr |
Ende | Dienstag, 23.02.2021, 21:00 Uhr |
Teilnahmegebühr | 40,00 € |
Veranstaltungsort | Live-Online-Seminar (wir verwenden GoToWebinar) |
Teilnehmerzahl | begrenzt |
Fortbildungsanerkennung | 2 ATF-Stunden |
Das Zertifikat wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Multiple-Choice-Tests zugesendet.