Info- und Merkblätter
Praxis allgemein:
- Aufruf zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Berichtsbogen pdf
- Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Arzneimitteln
(Bundestierärztekammer) pdf - Informationen der Versicherungskammer Bayern zur Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte
- Beispielliste von an TFA delegierbaren Leistungen
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) haben eine erste offizielle Fassung des Delegationsrahmens für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) erstellt (31.01.2023) - Pressemitteilung bpt vom 31.01.2023
https://www.tieraerzteverband.de/bpt/presseservice/meldungen/2023/2023_01_31_PM_Delegationsliste-TFA.php Delegationsrahmen für TFA von vmf und bpt (PDF-Datei)
https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Inhaber/tfa/dokumente/Delegationsplan_AG_TFA_12_2022m_L.pdf
- Ertragssteuerliche Erfassung von erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Unterrichtsvergütungen
Bitte beachten Sie das Schreiben des Bayerischen Landesamt für Steuern bezüglich der Besteuerung von erhaltenen Aufwandsentschädigungen und Unterrichtsvergütungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater:in.
Das Schreiben finden Sie im geschützten Bereich.
Pferdepraxis:
- Leitlinien zur Impfung von Pferden (FLI), 2017 pdf
- Leitlinien zur Aufklärungspflicht in der Pferdepraxis pdf
- Auswahl aktueller Leitfäden zu häufigen tierärztlichen Tätigkeiten in der Pferdepraxis pdf
- Leitfaden fuer die röntgenologische Beurteilung bei der Kaufuntersuchung des Pferdes (Röntengleitfaden 2018 [RoeLF 2018]) pdf
- Anmerkung zum Antibiotikaeinsatz beim Pferd (2010) pdf
- Hufreheleitfaden 2017 pdf
- Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich, 2011 pdf
Kleintierpraxis:
Schweinepraxis
- Überprüfung der praktischen Fähigkeiten nach FerkBetSachkV_Protokoll_Bescheingung (pdf)
Nach § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) vom 8. Januar 2020 sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer Überprüfung der praktischen Fähigkeiten bei der Durchführung der Betäubung bei der Ferkelkastration durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin teilzunehmen. Die Teilnahme an der Überprüfung der praktischen Fähigkeiten ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.
Für die ersten sachkundigen Personen läuft die Dreijahresfrist nach Ausstellung des Sachkundenachweises im Laufe des Jahres 2023 ab, sodass eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten durch eine:n Tierärzt:in erfolgen muss. Die Teilnahme an der Überprüfung muss, durch die:den betreuende:bestandsbetreuenden Tierärzt:in bescheinigt werden.
Die Bescheinigung muss nicht dem Veterinäramt vorgelegt werden, sondern im Betrieb zur Einsichtnahme vorliegen.