Studium und Berufseinstieg

Das Berufsbild Tierarzt/Tierärztin

Der Beruf Tierarzt ist deutlich vielfältiger als allgemein bekannt: Tierärzte sind nicht nur Ärzte für Tiere – sie übernehmen auch wichtige Aufgaben beispielsweise im gesundheitlichen Verbraucherschutz oder im Tierschutz. Sie sind für die Gesundheit von Tieren zuständig, aber auch für sichere Lebensmittel tierischer Herkunft "vom Stall bis zur Theke".

Die Aufgaben sind in der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) definiert:

"Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken".

Für die Berufsausübung als Tierarzt sind ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium der Tiermedizin und die Approbation erforderlich.

Studium der Tiermedizin

Das Studium der Tiermedizin ist ein bundesweit zulassungsbeschränkter Studiengang. Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Allgemeine Hochschulreife, fachbezogener Hochschulzugang) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt immer nur zu einem Winterstudienhalbjahr.

Die Studienplätze werden teils nach einem zentralen Verfahren, teils nach Vorgaben der Hochschulen vergeben. Weitere Informationen hierzu sind zu finden bei den fünf Bildungsstätten - Berlin, Gießen, Hannover, Leipzig und München, an denen in Deutschland ein Studium der Tiermedizin möglich ist.

Das Studium dauert 5,5 Jahre (Regelstudienzeit). Es besteht aus einem umfangreichen theoretisch-wissenschaftlichen Teil, ergänzt um sechs fachlich verschieden ausgerichtete, mehrwöchige Praktika. Bis zum erfolgreichen Abschluss des Studiums müssen in mehreren Abschnitten die Tierärztliche Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung bestanden werden. Studien- und Prüfungsinhalten sind in der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) festgelegt. 

Vor der Aufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit muss die Approbation offiziell beantragt und erteilt werden (§ 63 TAppV). Der Antrag ist an die zuständige Behörde des Bundeslandes zu richten, in dem die Tierärztliche Prüfung absolviert wurde 

Tierärzte, die in Bayern tätig werden oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind zur Anmeldung bei der Bayerischen Landestierärztekammer verpflichtet.

Berufsfelder

Wesentliche Berufsfelder sind:

  • Tierärztliche Praxis: 
    Etwa zwei Drittel der Tierärzte sind in der Praxis tätig (in Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, als Angestellte, Assistenten oder Vertreter). Rund die Hälfte davon arbeitet in reinen Kleintierpraxen – die anderen in Nutztier- oder Gemischtpraxen. Etwa ein Viertel dieser Tierärzte übernehmen als so genannte amtliche Tierärzte gleichzeitig Aufgaben in der Fleischuntersuchung. Auch andere Aufgaben wie in der Tierseuchenbekämpfung können von den Behörden an die praktizierenden Tierärzte übertragen werden, stehen aber unter deren Aufsicht.
  • "Amtstierärzte": 
    Etwa ein Fünftel der Tierärzte sind bei Veterinärbehörden angestellt oder verbeamtet. Sie sind für hoheitliche Aufgaben zuständig wie für die Bekämpfung von Tierseuchen und Zoonosen, die Überwachung von Lebensmittelsicherheit, Fleischuntersuchung und Arzneimitteleinsatz sowie Belange des Tierschutzes.
  • Diagnostik, Beratung, Forschung, Lehre: 
    In Tiergesundheitsdiensten und Landesuntersuchungsämtern, an der Uni und in der Industrie (Medikamente, Lebensmittel, Futtermittel) sind weitere etwa zehn Prozent der Tierärzte tätig.

Fortbildung ist Pflicht

Tierärzte sind zur lebenslangen Fortbildung verpflichtet. Sie können sich außerdem nach dem Studium in den verschiedenen Bereichen des Berufsfeldes weiterbilden und die jeweilige Bezeichnung für einen Fachtierarzt, ein Teilgebiet oder eine Zusatzbezeichnung erwerben.