Jahresbeiträge zur tierärztlichen Standesvertretung

Wer muss den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Für alle approbierten Tierärztinnen und Tierärzte, die in Bayern tierärztlich tätig sind, oder - ohne tierärztlich tätig zu sein - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, ist eine Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband und in der Bayerischen Landestierärztekammer verpflichtend.

Die genauen Beitragsregelungen finden Sie in der Beitragsordnung bzw. in unsereren Beitragsaufrufen im Deutschen Tierärzteblatt.

Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?

Der Jahresbeitrag zur Standesvertretung ergibt sich aus der Summe

  1. des Mitgliedsbeitrages zum jeweils zugehörigen Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) und 
  2. des Beitrages zur Bayerischen Landestierärztekammer.

Jahresbeitrag zur tierärztlichen Standesvertretung (TBV und BLTK)

Jahresbeitrag Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) und Bezirksverband (TBV) ab 2023
Nr. Beruflicher Status Kammer + TBV
Oberbayern
TBV Niederbayern TBV Oberpfalz TBV Oberfranken TBV Mittelfranken TBV Unterfranken TBV
Schwaben
1. für in eigener Praxis niedergelassene Tierärzt:innen 320,00 €   35,00 € 20,00 € 67,60 € 35,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €
2. für Industrietierärzt:innen, beamtete und angestellte Tierärzt:innen, sonstige selbstständig Tätige und Praxisvertreter (auch bei geringfügigem Einkommen) 260,00 €   35,00 € 20,00 € 67,60 € 35,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €
3. für berufsfremd tätige Tierärzt:innen 100,00 €   35,00 € 20,00 € 67,60 € 35,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €
4. für Tierärzt:innen ohne Berufsausübung, Tierärzt:innen, die Arbeitslosengeld bzw. Elterngeld (nach Beendigung der gesetzlichen Mutterschutzfrist) beziehen 50,00 €   35,00 €
(arbeitslos 12,00 €)
20,00 € 23,00 € 20,00 € 20,00 € 25,00 € 30,00 €
5. für Tierärzt:innen im Ruhestand ohne Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit 50,00 €   12,00 € 10,00 € 23,00 € 20,00 € 10,00 € 12,00 € 30,00 €

 

Wann wird die Beitragshöhe festgelegt?

Stichtag ist der 1. Januar

Die Festsetzung des Jahresbeitrages erfolgt automatisch nach dem zum 1. Januar eines Beitragsjahres bestehenden beruflichen Status eines Mitgliedes und bleibt das ganze Jahr unverändert bestehen.

Auf der Beitragsaufstellung ist neben der Beitragshöhe auch die für jedes Mitglied ermittelte zweistellige Beitragsgruppe aufgeführt. Dabei entspricht die erste Zahl dem beruflichen Status, die zweite Zahl zeigt an, welchem Tierärztlichen Bezirksverband (TBV) das Mitglied angehört. Die Zuordnung zum TBV richtet sich primär nach dem Dienstort und nur, falls keine tierärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, nach dem Wohnort.

Änderungsmeldungen innerhalb von vier Wochen

Damit die Beitragsgruppe korrekt festgesetzt werden kann, ist es unbedingt erforderlich, dass Änderungen des beruflichen Status sowie Änderungen der Privat- oder Dienstanschrift innerhalb von vier Wochen der Kammer gemeldet werden.

Wann sind die Beiträge fällig?

Die Beitragsaufstellungen zum Jahresbeitrag werden alljährlich in der ersten Januarwoche an alle Pflichtmitglieder der Tierärztlichen Standesvertretung in Bayern verschickt. Parallel dazu wird im Januarheft des Deutschen Tierärzteblattes unser Beitragsaufruf mit den aktuellen Beitragsregelungen veröffentlicht.

Die Beitragsaufstellung gilt ab dem 15. Januar eines Beitragsjahres als zugestellt, sofern der Kammergeschäftsstelle bis zu diesem Datum keine Mitteilung über den Nichtzugang vorliegt.

Der Jahresbeitrag ist zum 1. März eines jeden Beitragsjahres fällig.

 

Bankverbindung - nur für Beitragszahlungen:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN   DE94 3006 0601 0501 5016 58
BIC     DAAEDEDDXXX

Gibt es eine Beitragsermäßigung?

Ein Antrag auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass des Jahresbeitrages ist nur zur Vermeidung unzumutbarer Härten oder wegen persönlicher Umstände oder wirtschaftlicher Notlagen möglich. Der Antrag ist zu begründen, mit geeigneten Nachweisen zu versehen sowie unterschrieben bis spätestens 1. März des Beitragsjahres auf dem Postweg bei der BLTK-Mitgliedermanagement einzureichen.

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