Antibiotikaminimierungskonzept: Meldepflicht von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärzte (TAMG) beachten!

Die Kennzahlen für das Erfassungsjahr 2023/II wurden veröffentlicht, erstmalig auch für die neuen Nutzungsdaten - Verstoß gegen § 56 TAMG stellt Bußgeldtatbestand dar!


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bietet Informationen für Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalter zum Antibiotikaminimierungsgesetz unter https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de/. Diese Informationen werden regelmäßig ergänzt und erneuert.


Das Referat Tierarzneimittel des StMUV informierte am 06.03.2024 zur Meldung von Antibiotikaanwendungsdaten durch Tierärztinnen und Tierärzte.

"Im Februar wurden die Kennzahlen der bundesweiten betrieblichen Therapiehäufigkeiten veröffentlicht, erstmalig auch für die neuen Nutzungsarten (siehe hierzu Website des BVL).

Den Kennzahlen zugrunde liegen u. a. die durch die Tierärzte getätigten Antibiotikameldungen. Mit Mail vom 11.10.2023 haben wir die BLTK auf die Meldepflichten der Tierärzte hingewiesen und auch darauf, dass es mittlerweile allen betroffenen Tierärztinnen und Tierärzten möglich sein sollte, ihrer Meldepflicht für das Erfassungshalbjahr 2023/II vollumfänglich nachzukommen.

Um eine kontinuierliche Verbesserung zu erreichen, werden die Veterinärbehörden in 2024 verstärkt fehlenden bzw. fehlerhaften Meldungen nachgehen, bei Bedarf auch vor Ort um ggf. Probleme bei der Erfassung zu identifizieren und die Hilfestellungen entsprechend anpassen zu können.

>> weiterlesen