Da das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) in einer Neubewertung die Rindersalmonellose nicht mehr als Krankheit mit erheblichem Risiko für die Gesundheit der Rinder einstuft, hat der Freistaat Bayern den Vollzug der Rinder-Salmonellose-Verordnung ab dem 05.03.2024 ausgesetzt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant, die Verordnung demnächst aufzuheben.
Dadurch obliegt es nun dem Tierhalter, eine Weiterverbreitung der Rindersalmonellose durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Damit Rinderhalter auch künftig finanziell bei der Verhütung und Bekämpfung der Rindersalmonellose nicht auf sich gestellt bleiben, hat der Landesauschuss der Bayerischen Tierseuchenkasse hierzu eine Beihilferegelung beschlossen.
Die Regelung enthält eine Kostenübernahme für Impfstoff, sowie eine Verlustbeihilfe für betroffene Rinder.
Die neue Beihilferegelung finden Sie hier
https://btsk.de/neue-beihilfe-zur-verhuetung-der-rindersalmonellose-in-bayern/