TFA-Ausbildung: Fristen bei Ausbildungsbeginn beachten!

Für die Teilnahme an der Sommerabschlussprüfung 2027 muss die Ausbildung spätestens am 01.10.2024 beginnen.

Die Zulassungen für die Abschlussprüfungen sind auch vom Ausbildungsbeginn abhängig!

  • Berufsausbildungsverhältnisse, die regulär nach Ablauf der dreijährigen Ausbildungszeit mit der Sommerabschlussprüfung 2027 enden, müssen gemäß § 43 BBiG spätestens am 1. Oktober 2024 beginnen. Sie sind unmittelbar nach Vertragsabschluss zu Eintragung vorzulegen.
  • Zeitgleich muss auch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen und auf Anforderung nachgewiesen werden.
  • Später datierte oder eingehende Verträge können erst für die Winterabschlussprüfung 2027/2028 berücksichtigt werden.
  • Die gleiche Frist 1. Oktober 2024 gilt auch für den Beginn von Berufsausbildungsverhältnissen mit verkürzter Ausbildungsdauer für eine Zulassung zur Winterabschlussprüfung 2026/2027.