Die Bundestierärztekammer (BTK) erklärt nochmals deutlich, dass es sich bei der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) um eine Verordnung der Bundesregierung handelt. An diese müssen sich die Tierärzt:innen zwingend halten. Dazu gehört auch die Ziffer 40 der Anlage zur GOT.
Weiter informiert die BTK, dass nach Auskunft des federführenden Ministeriums (BMEL) derzeit keine Änderungen der GOT geplant seien. Bei Ziffer 40 handele es sich zudem nicht um einen Fehler, sondern um eine Position, die seit dem Entwurf der Studie im Entwurf enthalten war, und die alle Stakeholder zuvor zur Stellungnahme erhalten haben.