Mit Schreiben vom 26.09.2023 hat sich die Bayerische Landestierärztekammer den Forderungen der Bundestierärztekammer und des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte vollumfänglich angeschlossen.
Dazu hat sich die Bayerische Landestierärztekammer direkt an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatsministerin Ulrike Scharf (StMGP), Staatsminister Hubert Aiwanger (StMWi) sowie Staatsminister Thorsten Glauber (StMUV) gewandt und eindringlich um Unterstützung gebeten.
Die Änderungen sind notwendig, um die Gewährleistung der flächendeckenden veterinärmedizinischen Versorgung und damit des Tierschutzes für alle Tierarten nicht zu gefährden.
Die Forderungen lauten:
- Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit einer flexiblen Verteilungsmöglichkeit der Arbeitsstunden
- Eine damit verbundene Möglichkeit zur begrenzten Verkürzung vorgeschriebener Ruhezeit
- Definierte flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen
Nachfolgend der Aufruf der Bundestierärztekammer und des Bundesverbandes der praktizierenden Tierärzte vom 26.09.2023:
Forderung der Tierärzteschaft nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Die deutsche Tierärzteschaft leidet in zunehmendem Maße unter einem dramatischen Arbeitskräftemangel. Diese Mangelsituation betrifft alle tierärztlichen Arbeitsbereiche wie die tierärztliche Praxis, den öffentlichen Dienst, Lehre und Forschung sowie die Industrie.
Die Gründe sind multifaktoriell. Neben dem Arbeitskräftemangel erschweren die starren Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eine sinnvolle Verteilung der verfügbaren Arbeitszeit.
Die Folge ist, dass in vielen Regionen die Aufrechterhaltung der zwingend durch die Heilberufsgesetze der Länder vorgeschriebenen flächendeckenden Notdienste für Tiere sowie die Versorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere stark gefährdet sind. Tiere halten sich nicht an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes!
Daher fordern die unterzeichnenden veterinärmedizinischen Organisationen folgende Änderungen zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes:
1) Umstellung von einer Tages-Höchstarbeitszeit auf eine Wochen-Höchstarbeitszeit mit einer flexiblen Verteilungsmöglichkeit der Arbeitsstunden
2.) Eine damit verbundene Möglichkeit zur begrenzten Verkürzung vorgeschriebener Ruhezeiten
3.) Definierte flexible Wochenend- und Feiertagsregelungen
Wir fordern die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf, die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes aktiv umzusetzen. Nur so können gravierende strukturelle Probleme der tierärztlichen Versorgung in Deutschland vermieden werden! Nur so können angestellte und selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte den tierärztlichen Notdienst aufrechterhalten!