Eine Verpflichtung zur Ausstellung von E Rechnungen besteht für nahezu allen inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft ab 2027, für kleinere Unternehmen ab 2028. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch Hersteller von Tierarzneimitteln grundsätzlich keine Rechnung mehr in Papierform oder PDF ausstellen. Ab einer bestimmten Umsatzschwelle sind Unternehmen mit einem
Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € bereits ab 2027 verpflichtet, ihre inländischen B2B-Rechnungen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen. Hiervon sind typischerweise große Tiergesundheitsunternehmen betroffen. Praxen, die diese E-Rechnungen nicht empfangen und verarbeiten können, riskieren erhebliche Störungen im Praxisbetrieb – bis hin dazu, dass Lieferanten die Zusammenarbeit oder Bestellungen einschränken oder ablehnen können.
Die Umstellung betrifft nicht nur die Buchhaltung, sondern zentrale Abläufe in der Praxisorganisation. Da die Einführung Zeit, technische Anpassungen und Abstimmung mit Dienstleistern erfordert, sollte die Vorbereitung nicht aufgeschoben werden.
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