BLTK-Pressemitteilung vom 28.09.2023
Deutschland ist seit 2008 frei von klassischer Tollwut. In vielen Ländern ist diese äußerst gefährliche, tödlich verlaufende Viruserkrankung noch weit verbreitet. Auf dem europäischen Kontinent sind Polen, die Ukraine, Belarus, die Republik Moldau, Russland und die Türkei zu nennen. Immer noch sterben jährlich ca. 59 000 Menschen an Tollwut, wobei in 99 % der Fälle der Hund die Infektionsquelle war.
Die strengen Regelungen innerhalb der EU, die eine Einschleppung der Tollwut durch eingeführte Tiere verhindern sollen, dienen somit dem Schutz von Mensch und Tier. Einen weiteren Schutz bietet die Impfung. Bei Reisen innerhalb der EU oder Einreise in die EU ist die Tollwutimpfung bei Hund, Katze und Frettchen Pflicht und wird im Heimtierpass dokumentiert.
Durch die große Anzahl an illegal importierten Hunden wird dieser Schutz unterlaufen und das Risiko des Auftretens neuer Tollwutfälle in Deutschland massiv erhöht.
Die Bayerische Landestierärztekammer warnt daher eindringlich davor, Hunde illegal aus Urlaubsländern mitzubringen, bzw. Tiere aus illegalen Importen zu kaufen. Bußgelder, Quarantänekosten, Behandlungskosten sowie diverse Verhaltensstörungen der Tiere können zu erheblichen weiteren finanziellen Aufwendungen für den neuen Tierhalter/neue Tierhalterin führen.
Darüber hinaus rät die Bayerische Landestierärztekammer dazu, sich bereits vor dem Urlaub mit dem Tier über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren, damit es kein böses Erwachen an der Grenze gibt.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Dr. Iris Fuchs, Präsidentin der Bayerischen Landestierärztekammer, Tel. (089) 219908-0.