Antibiotika Verbrauchsmengenerfassung bei Hund und Katze

Die aktuellen Meldevorschriften des TAMG bzgl. der Antibiotikadatenmeldung bei Hund und Katze gelten weiterhin.

Die BLTK wurde darüber informiert, dass der Gesetzesentwurf zur Änderung des TAMG und ApoG bis zur Neuwahl im Deutschen Bundestag nicht mehr beraten wird. Somit gelten derzeit die aktuellen Meldevorschriften des TAMG bzgl. der Antibiotikadatenmeldung bei Hund und Katze.

Das BMEL schließt sich der u.a. Empfehlung des BVL an und auch die BLTK empfiehlt diese Vorgehensweise, die auf der Internetseite des BVL abrufbar ist:

www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/05_Tierarzneimittel/01_Aufgaben/05_AufgAntibiotikaResistenz/07_Newsticker/_news-meldungen/2024/2024-12-18

 

Nach dem aktuellem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) § 45 Abs. 10 ist die erste Antibiotikameldung für die Verwendungsdaten von antibiotischen Arzneimitteln bei Hunden und Katzen bis zum 28. Januar 2026 erforderlich (mit Daten aus 2025).

Das TAMG befindet sich bezüglich der Meldeverpflichtungen für die Tierarten der 2. und 3. Stufe (Erläuterungen siehe unten) derzeit im Änderungsprozess. Daher besteht Gewissheit über die neuen Verpflichtungen und Fristen erst nach Abschluss des Gesetzänderungsverfahrens.

Die Meldung an die Tierarzneimittel Datenbank der HI Tier ist ab Januar 2025 zwar unter Verwendung der vorhandenen Datenstrukturen möglich, jedoch empfehlen wir dringend die Meldung in der Datenbank erst vorzunehmen, wenn die Änderungen des TAMG und damit die finalen Meldeinhalte feststehen oder die Meldefrist ansonsten nicht eingehalten werden kann.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie Ihre Daten zu Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen möglichst übersichtlich und strukturiert dokumentieren, wie auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich, sodass Sie bei Bedarf einen einfachen Zugriff auf diese Daten haben.